Hallo Spitzfreunde!
Was an Paragraph 4 nicht akzeptabel sein soll, würde ich gerne genauer von Leona erfahren, die es so formuliert hat.
Es geht ja nur darum, den Hund in den ersten vier Wochen angeleint zu lassen.
ZitatOriginal von Jutta und die J`s
Und, Tierschutzverträge mit der Kastrationsklausel sind meines Wissens sowieso ungültig, da sie mit den Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Das Verhütung auch ohne Entfernung von Organen funktioniert, sollte sich ja schon rumgesprochen haben.
Das ist richtig. Es wurde mindestens einmal "gegen" den Tierschutz entschieden, so daß der neue Halter seinen Hund nicht kastrieren lassen mußte.
Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95.
Aber würde jeder Richter so entscheiden? Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Und rein rechtlich gesehen ist dieser Fall (jedenfalls vor Gericht) nach dem Tierschutzgesetz keineswegs so klar, sondern vom Tierschutzgesetz eher schwammig formuliert.
ZitatOriginal von Roccofan
...einen ordentlichen Vertrag habe ich beispielsweise beim Tierheim Bad Salzuflen im Thread "Leica - oder Jutta ist an allem schuld" gesehen, zu erreichen unter:
http://www.tierheim-badsalzuflen.de/form...bevertrag1.html
Es geht also auch zivilisiert.
Der Vertrag mag ja noch zivilisiert sein.
Was nützt aber das Fehlen einer zwingenden Kastrationsklausel, wenn im Tierheim Bad Salzuflen sowieso alle Hunde kastriert werden?
http://www.tierheim-badsalzufl…ome/vermittlung/index.php
@Steffi, @Bianca
Meinen Erfahrungen nach verbieten fast alle, wenn nicht gänzlich alle Tierheime das Züchten mit ihren Tieren. Ich habe noch keinen Vertrag gelesen, wo dies nicht explizit verboten wäre.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Alles Gute!
Sebastian.