Sollte man Begleithundkurs/-prüfung grundsätzlich nur bei einem VDH-Verein machen? 2
-
Ja, in diesem Fall auf jeden Fall VDH! Alles andere taugt nicht als Nachweis. (0) 0%
-
Das ist egal, Prüfungen von anderen Vereinen werden von den Ordnungsämtern für gewöhnlich auch anerkannt. (2) 100%
Ich wüsste gern mal eure Meinungen!
Ich möchte nun doch endlich mit Flavius die Begleithundprüfung (bzw. zuerst mal den entsprechenden Kurs natürlich) machen. Bis jetzt hatte ich da für uns nicht so die Notwendigkeit gesehen da Flavius einen durchnittlichen Grundgehorsam hat und wir ja auch keinen Hundesport o.ä. machen. Allerdings gab es in jüngerer Zeit mal einen Zwischenfall, bei dem mein angeleinter Hund von einem kleineren, freilaufenden Hund angegriffen wurde und der Besitzer versuchte es dann so darzustellen daß es mein Hund gewesen sei, der seinen angegriffen hätte. Es ist dann weiter nichts gekommen, das Verfahren wurde dankenswerter Weise eingestellt. Aber als das passiert war hatte ich mir vorgenommen doch mal die Begleithundprüfung zu machen weil ich denke, daß diese, falls nochmal irgendwas in der Art passieren sollte, geeignet ist um nachzuweisen, daß mein Hund absolut gesellschaftsfähig und keineswegs gefährlich ist und ich kompetent genug bin ihn zu führen. Nun war ich vorgestern hier bei einem Hundeverein zur ersten Stunde, allerdings ohne mich sofort festzulegen. Ich müsste dann nächsten Dienstag die ausgefüllte Anmeldung und das Geld mitbringen. Ich habe mir nun die Sachen mal durchgelesen und dabei festgestellt, daß dieser Verein allerdings kein VDH-Verein ist (sondern DRC). Bekanntermaßen bin ich ja nun schon seit längerem nicht mehr so sehr "vereinsgläubig". Aber in diesem Fall bin ich nun doch unsicher: Falls man wirklich nochmal irgendwann Ärger hat und gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen muss, daß der Hund nicht gefährlich und der Halter kompetent (sprich: abgelegter Sachkundenachweis/Begleithundprüfung) ist - ist dann so ein "Begleithundpass" von irgendeinem "Rassehundeclub" überhaupt aussagekräftig? Oder liegt dann der Mensch vom Ordnungsamt (bzw. im äussesten Fall der Richter) lachend unterm Tisch weil dieser Nachweis ja überhaupt nichts "wert" ist, da nicht vom VDH?
Ist das, was in dem Kurs gelehrt und in der Prüfung abgefragt wird überhaut "genormt"? Oder riskiere ich womöglich, daß ich da den ganzen Sommer über irgendwelchen Wischiwaschi-Kram übe, der mit den in der VDH-Begleithundprüfung abgefragten Sachen wenig bis gar nichts zu tun hat?
Was meint ihr? Begleithundprüfung - nur VDH oder egal wo?