Begleithundprüfung - wo?

  • Sollte man Begleithundkurs/-prüfung grundsätzlich nur bei einem VDH-Verein machen? 2

    1. Ja, in diesem Fall auf jeden Fall VDH! Alles andere taugt nicht als Nachweis. (0) 0%
    2. Das ist egal, Prüfungen von anderen Vereinen werden von den Ordnungsämtern für gewöhnlich auch anerkannt. (2) 100%

    Ich wüsste gern mal eure Meinungen!


    Ich möchte nun doch endlich mit Flavius die Begleithundprüfung (bzw. zuerst mal den entsprechenden Kurs natürlich) machen. Bis jetzt hatte ich da für uns nicht so die Notwendigkeit gesehen da Flavius einen durchnittlichen Grundgehorsam hat und wir ja auch keinen Hundesport o.ä. machen. Allerdings gab es in jüngerer Zeit mal einen Zwischenfall, bei dem mein angeleinter Hund von einem kleineren, freilaufenden Hund angegriffen wurde und der Besitzer versuchte es dann so darzustellen daß es mein Hund gewesen sei, der seinen angegriffen hätte. Es ist dann weiter nichts gekommen, das Verfahren wurde dankenswerter Weise eingestellt. Aber als das passiert war hatte ich mir vorgenommen doch mal die Begleithundprüfung zu machen weil ich denke, daß diese, falls nochmal irgendwas in der Art passieren sollte, geeignet ist um nachzuweisen, daß mein Hund absolut gesellschaftsfähig und keineswegs gefährlich ist und ich kompetent genug bin ihn zu führen. Nun war ich vorgestern hier bei einem Hundeverein zur ersten Stunde, allerdings ohne mich sofort festzulegen. Ich müsste dann nächsten Dienstag die ausgefüllte Anmeldung und das Geld mitbringen. Ich habe mir nun die Sachen mal durchgelesen und dabei festgestellt, daß dieser Verein allerdings kein VDH-Verein ist (sondern DRC). Bekanntermaßen bin ich ja nun schon seit längerem nicht mehr so sehr "vereinsgläubig". Aber in diesem Fall bin ich nun doch unsicher: Falls man wirklich nochmal irgendwann Ärger hat und gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen muss, daß der Hund nicht gefährlich und der Halter kompetent (sprich: abgelegter Sachkundenachweis/Begleithundprüfung) ist - ist dann so ein "Begleithundpass" von irgendeinem "Rassehundeclub" überhaupt aussagekräftig? Oder liegt dann der Mensch vom Ordnungsamt (bzw. im äussesten Fall der Richter) lachend unterm Tisch weil dieser Nachweis ja überhaupt nichts "wert" ist, da nicht vom VDH?
    Ist das, was in dem Kurs gelehrt und in der Prüfung abgefragt wird überhaut "genormt"? Oder riskiere ich womöglich, daß ich da den ganzen Sommer über irgendwelchen Wischiwaschi-Kram übe, der mit den in der VDH-Begleithundprüfung abgefragten Sachen wenig bis gar nichts zu tun hat?
    Was meint ihr? Begleithundprüfung - nur VDH oder egal wo?

    Astrid


    - Versuche nie, mit Idioten zu diskutieren: Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dann mit Erfahrung! -

  • Also für MICH gibt es in erster Linie nur VDH Mitgliedsverein. Wenn ich die dann habe vielleicht aus Jux noch irgendeine andere - aber erstmal VDH. Einmal wegen der Anerkennung und zum anderen auch weil ich dieses Ding brauche um mit den Hunden Turniere laufen zu können.


    Soweit ich weiß ist der Begriff Begleithundeprüfung nicht geschützt. Also kann im Prinzip jeder Verein in jedem Verband oder auch ne Hundeschule eine solche Prüfung anbieten. Aber "anerkannt" mit Behörde etc ist meines Wissens nur die richtig echte VDH Prüfung.


    Übrigens durfte ich den Hund einer Bekannten mal auf eine Nicht-VDH Begleithundeprüfung vorbereiten. Glaub mir zwischem dem und der VDH Prüfung liegen Welten :rolleyes: Ich habe im Gespräch mal erwähnt was meine Hunde in der BH machen müssen und erntete nur verständnislose Blicken und "das müssen wir nichtmal in der Leistungsstufe Gold" :rolleyes: :rolleyes:

    LG
    Tamara




    "Je mehr Menschen ich kennenlerne - desto mehr liebe ich meinen Hund ! "


    Das ist kein Hund - das ist Felix :D

  • Wofür steht die Abkürzung DRC?


    Der Deutsche Retriever Club ( DRC ) ist z.B. ein dem VDH angeschlossener Rassehundeverein. Dort legt man folglich die VDH-Begleithundeprüfung ab.


    Grundsätzlich ist die VDH-Prüfung wohl die anerkannteste - einfach weil jeder Beamte schon mal vom "großen" VDH gehört hat.


    Grüße


    Mac

  • Muß aber nicht automatisch heißen, dass die DRC Prüfung auch die "normale" ist. Ich weiß nämlich, dass der DTK (Deutscher Teckel Club) auch Prüfung anbietet und die dann auch nicht anerkannt ist.

    LG
    Tamara




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  • te1uf2ely


    die Qualität der Begleithund oder sonstiger Ausbildungen, ist von dem Wissen des Ausbilders und damit der Qualität der Hundeschule/des Vereins oder Trainers abhängig.


    weiterhin nennen sich viele Hundesportvereine VdH = Verein der Hundefreunde, hat mit dem VDH nix zu tun.


    obwohl ich nicht gern Werbung für andere mache: der IHV hat eine vom TÜV zertifizierte Ausbildungsstätte , deren Prüfungen auch vom VDH anerkannt werden.
    http://www.ausbildungszentrum-ihv.de/


    :thumbsup:

  • Aber als das passiert war hatte ich mir vorgenommen doch mal die Begleithundprüfung zu machen weil ich denke, daß diese, falls nochmal irgendwas in der Art passieren sollte, geeignet ist um nachzuweisen, daß mein Hund absolut gesellschaftsfähig und keineswegs gefährlich ist und ich kompetent genug bin ihn zu führen.


    Hallo Astrid,


    wenn Du auf Nummer " totsicher " gehen willst, würde ich an Deiner Stelle die Begleithundeprüfung des VDH absolvieren - hier findest Du schon mal die neue Prüfungsordnung ab 01.1.2011 : http://www.blv-hundesport.de/d…en/vdh_po_2011_nur_bh.pdf


    Vielleicht findest Du auch einen Schäferhundeverein bei Dir in der Nähe, der im VDH Mitglied ist und kannst mit Flavius dort für die BH üben und anschliessend auch die Prüfung ablegen. Oder Du rufst mal bei einer Geschäftsstelle des VDH an - dort sollte man Dir sicherlich auch helfen können.


    Ich persönlich habe auch kein Problem mit anderen Vereinen ausserhalb des VDH, wenn die " Qualität der Ausbilder " stimmt - aber in den Amtsstuben ist das " Hundewissen " nicht immer so gegeben wie in einschlägigen Kreisen und von daher würde ich Dir zu einer VDH-Begleithunde-Prüfung raten.

    Viele Grüsse von Martina
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    **** Vier leuchtende Sterne auf immer in unseren Herzen ****



    " Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Zeit.
    Dafür schenken sie uns alles, was sie uns zu bieten haben.
    Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat "


    (Roger Andrew Caras)

  • Es kommt vielleicht auch darauf an, wofür man die BH machen möchte. Für einfach nur so kann man sicher auch in andere nicht VDH Vereine gehen.


    Aber zb für die Zuchtzulassung (da kann eine BH den Wesenstest ersetzen), und ich glaube auch für den Start an Agility Turnieren (da kenn cih mich aber nicht so genau aus, da kann Tamara bestimmt helfen) muss es eine Prüfung von einer VDH anerkannten Schule sein.

  • Bei den Sportvereinen (also VDH = Verein der Hundefreunde) sollte man immer auf den Dachverband gucken.


    Ich bin in zwei Hundesportvereinen (wennschon dennschon :D :whistling: ) und die sind dann im HSVRM der dann wieder über 1 1/2 Ecken im "großen" VDH ist. Irgendwo hatte ich mal den da zuständigen "Strukturplan" - weiß aber nichtmehr wo :rolleyes:


    Ich würde im Zweifelsfalle IMMER danach schauen die richtig anerkannte VDH BH abzulegen. Dann ist man auf jeden Fall auch bei noch so paragraphentreuen Beamten auf der richtigen Seite und hat nicht vielleicht Geld und Arbeit investiert damit die einem dann erklären es wäre die falsche Prüfung gewesen :thumbsup:

    LG
    Tamara




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  • Übrigens eins sollte man noch bedenken ;)


    An die VDH BH kommt man auch nicht soo einfach dran. Da bedarf es ja erstmal eine Vereinsmitgliedschaft im VDH (und ich bin mir NICHT sicher ob man für den Spitzclub starten dürfte - wobei ich denke eher nicht) die ja schon mit Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr etc anfällt und ne Leistungsurkunde braucht man auch.


    Also alles in allem würde ich gute 100 - 120€ dafür rechnen. Ohne den Zeitfaktor.


    Und noch was - 2012 gibts dann wohl doch endlich die neue Prüfungsordnung und da ändert sich auch die BH :thumbsup:

    LG
    Tamara




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  • Danke für eure Antworten!


    @McGyver:
    Ja, der Deutsche Retriever Club ist mir geläufig. Aber hier handelt es sich um den "Deutscher Rassehunde-Club" mit Sitz in Soltau. Das ist kein VDH-Verein. Und mit VDH meine ich hier in jedem Fall den "Verein für das Deutsche Hundewesen" mit Sitz in Dortmund.


    @Martina:
    Danke für den nützlichen LInk! Das habe ich mir gleich mal abgespeichert. Bei mir in der Nähe gibt es je eine Ortsgruppe des Schäferhundvereins und des Boxerclubs. Ausserdem noch den Polizeihund- und Schutzhund-Sportverein e.V.. Die sind alle im VDH. Den letzteren kenne ich schon, der ist auch ganz prima - nur leider am entgegengesetzten Ende der Stadt. Die beiden anderen habe ich gestern mal angemailt wegen Infos, habe aber noch keine Antwort.


    Tamara:
    Ja, genau DAS befürchte ich nämlich: Daß ich einen Haufen Geld und Zeit investiere - für nichts und wieder nichts! In die VDH-Prüfungsordnung hatte ich nämlich auch irgendwann schonmal angelegentlich reingeguckt und ich war mir ziemlich sicher, daß darin unter "Fuß" etwas ganz bestimmtes zu verstehen ist - nämlich Hund läuft dicht beim Hundeführer auf Kniehöhe. Deshalb hatte es mich auch etwas stutzig gemacht daß von den beiden anwesenden Trainern niemand gemeckert hatte - obwohl keiner der beteiligten Hunde dies tat. Diesen Trainern schien es zu genügen wenn der Hund nicht exzessiv an der Leine zog. Hmmm, unter "Fuß" verstehe ich etwas anderes... Aber ich dachte zunächst "Naja, in der allerersten Stunde sind sie wohl noch gnädig...". Irgendeine Unbefangenheitsprüfung oder Chipkontrolle fand nicht statt. Impfpass und Versicherungsnachweis wollte die Vereinstante erst sehen als ich sagte daß ich beides dabei hätte und ob sie sie sehen wollte. Auch etwas anderes war mir aufgefallen: Unter den anderen Hunden war ein knapp zweijähriger Bernhardiner der bis jetzt noch gar nichts kannte. Er war einfach ein großes Spielkalb das keinerlei Kommandos kannte, das war deutlich zu sehen. (Herrchen sagte "Sitz!" und Hund warf sich begeistert auf den Rücken...) Nachdem deutlich wurde daß der ziemlich unbedarfte Besitzer offenbar etwas überfordert war übernahm einer der Trainer den Hund und sagte "Sitz!!" - woraufhin Bernie mit einer fröhlichen Spielverbeugung und einem lustigen kleinen Hopser anwortete. Daraufhin herrschte der Trainer ihn dann um eineige Dezibel lauter an "SITZ!!!" und ruckte an der Leine... Und ich dachte nur "Komischer Trainer... Davon daß du ihn anbrüllst kapiert er ja nun auch nicht was du von ihm willst..." Allerdings hatte dieser Trainer eingangs angemerkt, daß er heute nur vertretungsweise da sei, deshalb machte ich mir da nicht so große Sorgen. Wenn das der einzige Trainer gewesen wäre und der immer da wäre, dann wäre in dem Moment für mich das Thema sowieso durch gewesen.
    Also ich denke ich werde mich der hier vorherrschenden Meinung anschliessen und auf jeden Fall nur eine VDH-BH machen. In die Richtung tendierte ich ohnehin und eure Meinungen bestätigen mich da. Alles andere ist wohl rausgeschmissenes Geld.

    Astrid


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  • Hallo Astrid !
    Wir sind schon viele Jahre in einem Hundeverein ( SV ) Mitglied und betreiben aktiv Hundesport. In den vergangenen Jahren kommen immer wieder mal Leute zu uns die auch Agility machen möchten und schon eine Begleithunde Prüfung haben und eine Leistungskarte beantragen wollen. Jetzt kommt es aber !! Oftmals haben die Leute wirklich mehrere Hundert Euro bezahlt in einem Verein der wohl dem VDH angeschlossen ist, aber nicht unter dem AZG stehen und müssen nochmals eine anerkannte BH Prüfung ablegen.
    Ich kopiere dir mal den Abschnitt den wir von H. Holzschneider bekommen haben, und wie sich eine anerkannte BH Prüfung zusammensetzt.


    Ich hoffe ich kann dir damit weiterhelfen !!!


    Viele Grüße


    Ralf


    Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT)


    Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BH/VT eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur Vorführung in den Sparten FH, SchH/VPG, IPO, RTP, Agility und Obedience ist der Nachweis der BH/VT erforderlich.
    Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind ausschließlich LR aus den Bereichen SchH/VPG, Agility und Obedience, die auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
    BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss SchH/VPG/Agility/Obedience) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
    Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDHMitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

    Egal, wie wenig Geld und Besitz du hast, einen Hund zu haben, macht dich reich.


    Viele Grüße


    Ralf und Familie

  • Hallo Astrid.
    Der Text war zu lang und deswegen hab ich ihn getrennt !


    Grüßle


    Ralf


    Allgemeine Bestimmungen
    Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
    Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
    Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. SchH/VPG, FH, BH, RTP) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)


    Unbefangenheitsprobe
    Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“ – eintragen.


    Bewertung
    Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
    Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben.
    Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden. Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.


    A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
    Gesamtpunktzahl 60
    Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
    Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen. Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.


    1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
    Hörzeichen „Fuß“
    Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
    Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
    Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.


    Gruppe
    Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.


    Kehrtwendung (180 °)
    Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.


    2. Freifolgen (15 Punkte)
    Hörzeichen „Fuß“
    Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

    Egal, wie wenig Geld und Besitz du hast, einen Hund zu haben, macht dich reich.


    Viele Grüße


    Ralf und Familie

  • Hallo Astrid


    Nun aber wirklich der letzte Abschnitt :D


    3. Begegnung mit Autos
    Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.


    4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
    Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen kommen.


    5. Begegnung mit anderen Hunden
    Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.


    6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes,
    Verhalten gegenüber Tieren
    Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.


    Anmerkung
    Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

    Egal, wie wenig Geld und Besitz du hast, einen Hund zu haben, macht dich reich.


    Viele Grüße


    Ralf und Familie


  • Alles andere ist wohl rausgeschmissenes Geld.


    Es gibt Schlimmeres: Verlorene Zeit für nix und gar nix. Dabei gleichzeitig kontraproduktives Training.


    Wer meint, dass er eine BH "absolvieren muss" - der ist von Anfang an auf dem verkehrten Weg, denn er/sie wird aller Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die BH nun mal so'n "MUSS" ist, dass man eben nicht umgehen kann, aus "politischen" Gründen oder so ... Sowas hat nix mit der "eigenen" Motivation bzw. dem Wunsch nach Teambildung zu tun, sowas endet in "Kommandos geben" und fertig.


    Wer hingegen meint, dass die BH eine sinnvolle Grundlage ist für Team-Bildung, wobei es weniger drauf ankommt, regelmäßig die geforderten Prüfungsinhalte "runterzuschrubben", sondern vielmehr, sie mit kenntnisreichem Inhalt in Richtung Team-Bildung zu füllen - für den bietet das BH-Training eine echte Alltags- und Lebensbereicherung, viele neue Facetten und vielleicht sogar die sensible Beobachtung der Stärken und Schwächen des eigenen Hundes - und der eigenen Persönlichkeit!


    Nie hat mich jemand mehr gelehrt als meine Hunde, denen ich anfangs glaubte, "Kommandos" geben zu müssen, ohne dabei einen Sinn zu erkennen.


    Mittlerweile habe ich den Sinn längst erkannt, und UO bzw. BH bedeutet einfach eine ganz besondere Art der Kommunikation zwischen mir und meinem eigenständigen. mitdenkenden Partner. Ein Abenteuer - jedes Mal!


    Mir egal, was die "Rekrutenliebhaber" oder die "Fiffi-komm-gibt-Leckerle-" - Clowns sich so vorstellen vom "gehorsamen Hund", der nur ein paar Kommandos auswendig gelernt haben muss und weiter nichts. Eine schöne BH ist - sehr schwer! Das Ergebnis langer (langjähriger???) täglicher Auseinandersetzung mit Partner Hund, ohne ihm jemals auf den Hintern gedrückt zu haben, weil er "SITZ" machen soll, und ohne ihn jemals in den Nacken gepackt zu haben, weil er "PLATZ" machen soll. Und ohne ihm pausenlos ein Leckerle vor die Nase zu halten, damit er "FUß" laufen soll!


    Alles eine Frage der Einstellung zum Hund, bzw. der Art und Weise, WIE ich mit ihm umgehe, ihn verstehe, ihn liebe ...


    Zu einer BH aus rein "politischen" Interessen (um im Zweifelsfalle vor den Behörden besser da zu stehen) rate ich ab. Das gibt nix für den Hund! Es muss Überzeugung dahinter stehen, Engagement, Herzblut ... - von beiden! Von Herr und von Hund!


    Alles andere ist Pippifax, egal ob VDH-BH-Prüfung (was ich unterstütze und was klug durchdacht ist) oder TT oder BGVP oder andere mir unbekannte Varianten.


    Grüße

  • Eine Begleithundeprüfung ist ein Verhaltenstest, kein Wesenstest. Ob sie im "Fall der Fälle" von den Ordnungshütern anerkannt wird liegt alleine in deren Macht. Sie müssen es auf jeden Fall nicht.


    Wir hatten gerade diese Woche im Verein den Fall, dass ein Nichtmitglied (vorher nie gesehen) in der Übungsstunde zu uns kam, weil das Ordnungsamt einen Wesenstest von ihnen für den 35-cm-Hund verlangt. Der Hund hatte eine Frau gebissen die im Krankenhaus behandelt werden mußte. 2 Stunden später stand die Polizei bei den Leuten vor der Tür...
    Sie wollten nun eine Bescheinigung vom Verein (SV), dass sie mit dem Hund die Unterordnungsstunden besuchen um so das Ordnungsamt ruhig zu stellen. Mal davon abgesehen, dass so eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird (nach der Ausstellung erscheinen 99 % der Leute nicht mehr zur Stunde ;) ) verlangt das Ordnungsamt bis Ende Mai einen anerkannten Wesenstest und der wird bei uns von zugelassenen Tierärzten abgenommen. Der Hund braucht dafür keine erlernten Fähigkeiten - wie Fuß laufen, Ablage - sondern wird in andere alltägliche Situationen gebracht, Radfahrer, Kinderwagen z. B.


    Vor Jahren war ich mit unserer ersten Rottweilerhündin in eine Beißerei mit einer Golden Retrieverhündin verwickelt. Mein Hund angeleint, die andere frei laufend. Die beiden Damen bekamen sich in die Wolle, der andere Hundehalter war ca. 100 m entfernt. Damals machte ich Anzeige beim Ordnungsamt, meine Hündin mußte genäht werden. Die abgelegte Begleithundeprüfung wurde sofort anerkannt und die andere Hündin mußte zum Wesenstest den sie nicht bestand.


    Im Endeffekt ist man immer auf Gedeih und Verderb den Ordnungshütern ausgeliefert :rolleyes:


    Wenn du die Begleithundeprüfung ablegen möchtest, würde ich sie an deiner Stelle auf jeden Fall bei einem dem VDH angeschlossenen Verein ablegen. Dann ist die Chance das sie anerkannt wird auf jeden Fall am größten.


    Leider gibt es im Spitzverein keine Leistungskarten (empfinde ich als großen Mangel) und so starten wir mit unseren Spitzchen wie Ralf auch für die Schäferhunde.

  • @Ralf


    Sorry wenn ich evtl überlesen habe :S Aber die THS Richter nehmen doch auch die BH ab, oder? Zumindest stellen wir hier immmer den Antrag im THS Bereich.


    Und übrigens - wir hatten auch schon Leute die glücksstrahlend mit ihrem Hundi kamen und Turniere melden wollten weil sie hatten ja die BH und trainierten teilweise auch. Aber BH vom IRJGV. Und als wir ihnen erklären mussten, dass die bei uns nicht zählt waren sie beleidigt


    Leona


    Also für MICH ist die BH schon irgendwo ein MUSS. Denn wirklich absolut freiwillig würde ich das nicht machen. Aber wir brauchen sie halt ?(

    LG
    Tamara




    "Je mehr Menschen ich kennenlerne - desto mehr liebe ich meinen Hund ! "


    Das ist kein Hund - das ist Felix :D

  • Ja, Tamara, da hast Du wiederum auch Recht!


    Auch ich habe meine erste BH gemacht (und bin durchgefallen), weil ich "musste", und so habe ich mein buhlchen dann auch ausgebildet - ich muss, Du musst - und das ist dann eben bei rausgekommen: *Durchfall*


    Die meisten, die zu mir kommen, empfinden die BH auch als ein MUSS. Ich versuche das dann umzudrehen. Gelingt manchmal, und manchmal nicht.


    Aber durch das "MUSS" habe ich gelernt, wie anders es doch gehen kann bzw. "muss" :D


    Grüßlis

  • Das Blöde ist meiner Meinung nach dieses "Muss" als Einstieg in den Turniersport. Damit wird verdammt viel Druck aufgebaut.


    Ich kenne mehr wie einen guten Agilityhund der nicht oder erst spät startet weil der HF vor Panik keine BH besteht :rolleyes:


    Zumal die BH ja soo viel mit Alltag und gerade Agility zu tun hat. Meiner meinung nach rein garnichts :evil:


    Mein Vorschlag wäre ganz anders: BH nichtmehr als Einstieg. Aber innerhalb der ersten 1-2 Turniersaisons muß sie abgelegt werden. Das spart einen Teil des Stresses

    LG
    Tamara




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  • Ich habe ja nun schon einige Vereine durch ;) Und mir persönlich hat das Training zur VDH-BH am weingsten Spaß gemacht. Alles zielt darauf ab, dass der Hund gerade sitzt, genau neben dem HF läuft und alles soll auf dem Platz immer funktionieren... und das passiert ja auch meistens... der Hund funktioniert ausschließlich auf dem Platz :rolleyes:



    Beim IRJGV z. B. darf der Hund sogar am Geschirr die Prüfung laufen und dort wird viel mehr wert auf die "Verkehrstauglichkeit" des Hundes gelegt.



    Beim DGHV (gehört zu Hundewelten)-- Darf der Hund rechts oder links geführt werden. Es wird nur nonverbal mit dem Hund kommuniziert. Also reine Körpersprache und Sichtzeichen. Und Leckerchen zur Belohnung sind auch erlaubt :D Dazu kommt noch eine Verkehrstauglichkeit und ein Test über die Wesenfestigkeit.



    Das Training im letzteren System macht mir am meisten Spaß, denn es ist wirklich eine wohltat zu erleben, wie harmonisch ein Training ohne Leinengezuchtel und rumgeschreie ist!!