vom Pech verfolgt

  • Zitat

    Niemand hat sich daran bisher hochgezogen. Das tut ihr jetzt.


    ?(


    darum ging es 1. gar nicht
    und 2. spielt es für den hund sehr wohl eine rolle, welcher unerwünschten rasse er zugehört. bitte mal die landeshundeverordnung von bayern (?) studieren.


    grüße silvia

    Viele Grüße
    von Silvia und der Friesenbande


    ****************************


    „Der Spitz bedeutet für Haus und Hof dasselbe, wie der Schäferhund für die Herden.“
    Alfred Brehm (1829-1884)

  • Hallo Ulla, hallo Anette,


    ich kann euch beide sehr gut verstehen, und stimme euch voll zu!!!
    Ich mußte beim lesen echt denken:
    "was wäre, wenn das mein Kind gewesen wäre?"
    Ulla, ich hätte genauso gehandelt.
    Ich hoffe, deiner Kleinen geht es bald besser und sie erholt sich bald von dem Schreck!!!!!!!!!

  • Zitat

    Original von Ulla769
    Und die Anzeige ist auch nur dafür das die Versicherung bezahlt.


    Damit die Versicherung bezahlt, muss keine Anzeige gemacht werden.


    Meine Althündin hatte jemandem vom Fahrrad geschmissen - so jedenfalls behauptete der Radfahrer - und ich habe gesagt: o.k., kaputte Hose her, Schmerzensgeld für den Schmiß am Knie, neuer Sattel für's Fahrrad undsoweiter. Der Mann wollte eine anzeige machen, aber hat er nicht - und die Versicherung hat auch so gezahlt.


    Anderer Fall: Ein Rüde rast über die Straße zu meiner läufigen Hündin und wird erfaßt, schwerste Verletzungen, Tierarztrechnungen.


    Ich habe das auf meine Kappe genommen, mit dem Argument, dass ich beim Anblick des Rüden von der Straße hätte weggehen müssen. Und meine Versicherung hat bezahlt.


    Es gibt noch mehr Belege. Eine Anzeige hat mit der Übernahme von Arztkosten null zu tun. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass der Verursacher seine "Schuld" anerkennt.


    Grüße

  • Hallo!


    Ich habe sicherlich sehr viel Verständnis für Ullas Situation. Und erst recht dafür, dass sie evtl. Folgeschäden für ihre Tochter absichern will.


    Aber dafür reicht ja, wie Leona schreibt, das Schuldanerkenntnis der Besitzerin. Andererseits habe ich das Gefühl, dass heute alle Leute irgendwie das Bedürfnis haben, sich und ihre Kinder am liebsten in Watte packen zu wollen. Bitte jetzt nicht falsch verstehen!


    Ich halte es für richtig, sich oder seine Kinder nicht unnötigen Gefahren auszusetzen. Aber es wird immer, egal was wir tun, irgendwelche Gefahren geben und es ist doch wichtig, den angemessenen Umgang mit Gefahren auch zu lernen.


    Wenn ich nicht will, dass mein Kind die Treppe herunterfällt, dann kann ich das am besten dadurch verhindern, dass ich ihm zeige, wie es auf dem Pöter da herunterrutschen kann.


    Bei meinem ersten Sohn habe ich tausendmal gesagt, er soll nicht an die Ofenscheibe fassen. Irgendwann, als ich mich mal kurz umgedreht habe, hat er es dann doch getan. Bei meinem zweiten Sohn habe ich mir das lange Gefasele gespart. Er hat ein einziges Mal drangefasst und das Thema war erledigt.


    Das kann man natürlich nicht mit allen Dingen so machen, aber wenn ich mal zurückdenke, dann war das früher so, dass wahrscheinlich viele von uns zu Hause noch mal was auf den Hosenboden bekommen hätten, weil sie nicht auf ihre Eltern gehört haben und den Hund einfach angefasst haben. Man hätte es als "Lehrgeld" angesehen.
    Kein Mensch hätte die Ansicht vertreten, dass der Hund sich wie ein Stofftier benehmen müsste, weil irgendjemand nicht kapiert, dass er das eben nicht ist, sondern jeder hätte gesagt "Dann hätte das Kind eben aufpassen müssen!" oder hätte gefragt "Warum haben ihm seine Eltern das nicht beigebracht?" oder "Warum hat das Kind nicht auf seine Eltern gehört?"


    Automatisch ist heute der Hund schuldig. Eigenartigerweise ist es bei Autos nicht so. Autofahrer sind keineswegs grundsätzlich schuldig, wenn ihnen ein Kind vors Auto läuft! Warum ist das so?


    Ich habe manchmal das Gefühl, in einer ziemlich verkehrten Welt zu leben! Es käme auch niemand auf die Idee, ein Auto zu verschrotten, weil damit drei Unfälle gebaut wurden. Aber ein Tierleben auslöschen...


    Was ist so ein Tierleben denn wert?


    ps.: Ich wurde als Kind auch von 'nem Dackel mitten ins Gesicht gebissen! Der war nicht mal versichert. Ich sah die nächsten Wochen ziemlich "geküsst" aus (war mir oberpeinlich!!!) und war um Einiges klüger!

  • Hallo Monika,


    Zitat

    Andererseits habe ich das Gefühl, dass heute alle Leute irgendwie das Bedürfnis haben, sich und ihre Kinder am liebsten in Watte packen zu wollen. Bitte jetzt nicht falsch verstehen!


    Da gebe ich Dir vollkommen Recht, man sollte nicht versuchen die Kinder in Watte zu packen - nur gefährden muss man sie ja nun auch nicht. Man bindet einfach keinen Hund ( und zwar garkeinen) in erreichbarer Nähe eines Kindergartenzaunes fest.


    Zitat

    Kein Mensch hätte die Ansicht vertreten, dass der Hund sich wie ein Stofftier benehmen müsste, weil irgendjemand nicht kapiert, dass er das eben nicht ist,


    Auch dieser Ansicht bin ich nicht, sonst hätte ich keinen Spitz, der ja bekanntlich seinen eigenen Kopf hat und keinen Kadavergehorsam.
    Aber von einem Kindergartenkind eine solche Weitsicht abzuverlangen halte ich dennoch für übertrieben. Und diese Art des Lernens lehne ich ehrlich gesagt nun doch ab, zumindest in diesem Alter.


    Zitat

    "Warum haben ihm seine Eltern das nicht beigebracht?" oder "Warum hat das Kind nicht auf seine Eltern gehört?"


    Das ist wiederum ein Thema über das ich mir Gedanken mache. Meinen Kinder habe ich frühzeitig beigebracht, niemals einen fremden Hund anzufassen ohne vorher den Besitzer zu fragen.
    Ich bin oft entsetzt wieviele Eltern ihre , noch auf wackeligen Füßen laufenden, Kleinkinder auf unsere ach so niedlichen Hunde zustolpern lassen, ohne sie zurückzuhalten. Was für ein Gedankengang dahinter steckt habe ich noch nicht herausbekommen.


    Zitat

    Autofahrer sind keineswegs grundsätzlich schuldig, wenn ihnen ein Kind vors Auto läuft! Warum ist das so?


    Darüber bin ich jetzt echt erstaunt, ich dachte das wäre so.

  • Hallo Anette!


    Zitat

    Original von shadow



    Da gebe ich Dir vollkommen Recht, man sollte nicht versuchen die Kinder in Watte zu packen - nur gefährden muss man sie ja nun auch nicht. Man bindet einfach keinen Hund ( und zwar garkeinen) in erreichbarer Nähe eines Kindergartenzaunes fest.


    Genau das hatte ich ja geschrieben, dass man sie nicht gefährden sollte. Aber was wäre, wenn der Hund vor irgendeinem Supermarkt festgebunden gewesen wäre?
    Du schreibst selbst:

    Zitat


    Ich bin oft entsetzt wieviele Eltern ihre , noch auf wackeligen Füßen laufenden, Kleinkinder auf unsere ach so niedlichen Hunde zustolpern lassen, ohne sie zurückzuhalten. Was für ein Gedankengang dahinter steckt habe ich noch nicht herausbekommen.



    Zitat


    Aber von einem Kindergartenkind eine solche Weitsicht abzuverlangen halte ich dennoch für übertrieben. Und diese Art des Lernens lehne ich ehrlich gesagt nun doch ab, zumindest in diesem Alter.


    Hm. Diese Art des Lernens beginnt aber normalerweise schon recht früh. Wenn man beim Sitzenlernen nicht das Gleichgewicht hält, dann fällt man um und das tut weh. Also bemüht man sich, das zu vermeiden. Das Gleiche gilt für das Laufenlernen und viele andere Sachen, auf die Du als Mutter eigentlich kaum Einfluss hast. Es sei denn, Du nimmst Dein Kind aus dieser Umgebung heraus. Dann aber verhinderst Du, dass es viele wichtige Dinge lernt.
    Wie gesagt, auf die Dosis kommt es an.


    Der junge Mensch braucht seinesgleichen - nämlich Tiere,
    überhaupt Elementares, Wasser, Dreck, Gebüsche, Spielraum.
    Man kann Ihn auch ohne das alles aufwachsen lassen,
    mit Teppichen, Stofftieren oder auch auf asphaltierten Straßen und Höfen.
    Er überlebt es,
    doch man soll sich dann nicht wundern, wenn er später bestimmte soziale Grundleistungen nie mehr erlernt.

    Alexander Mitscherlich


    Zitat

    Darüber bin ich jetzt echt erstaunt, ich dachte das wäre so.


    Nein, es ist nicht so. Als mein damals siebenjähriger Stiefsohn von einem Auto angefahren und schwer verletzt wurde, weil er das Hupen nicht gehört hatte (er ist annähernd taub) und zu sehen war das Auto aus seiner Perspektive noch nicht, bekamen wir als Erstes von einem Rechtsanwalt eine Rechnung über die Reparaturkosten des Autos.
    ?(

  • Hallo Monika,


    Zitat

    Aber was wäre, wenn der Hund vor irgendeinem Supermarkt festgebunden gewesen wäre?


    Da sollte die Mutter des Kindergartenkindes wohl in der Nähe sein und direkt auf ihr Kind einwirken können.
    Es war aber kein Supermarkt sonder ein Kindergarten in dem 20 oder mehr Kinder unter der Aufsicht von 1-2 Erzieherinnen stehen. Und somit ein erhöhtes Gefahrenpontential gegeben ist. Tut mir leid, da bin ich einfach anderer Meinung.


    Zitat

    Wie gesagt, auf die Dosis kommt es an.


    Richtig, und sogar auf die richtige Dosis. Die war hier meines Erachtens aber völlig unnötig und zu hoch.


    Zitat

    bekamen wir als Erstes von einem Rechtsanwalt eine Rechnung über die Reparaturkosten des Autos.


    Und die musstet ihr echt bezahlen? Habt ihr da keinen Widerspruch eingelegt?
    Gerade in dieser Situation, das habe ich schon in der Fahrschule gelernt, sollte gelten:
    Wer Zeit zum Hupen hat, der hat auch Zeit zum Bremsen.

  • Hallo Anette!


    Wir haben das an die Haftpflichtversicherung abgegeben und die musste das schließlich nur deshalb nicht bezahlen, weil sie ihm eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit nachweisen konnte.
    Wäre er nur 50 km/h gefahren, hätte die Versicherung zahlen müssen.


    Die Frage, die sich mir eben stellt, lautet:


    Was bedeuten 50 km/h beim Hund?


    oder


    Vernachlässige ich meine Sorgfaltspflicht, wenn ich einen Hund, der sich nicht von jedem anfassen lässt, ohne Maulkorb irgendwo festbinde?


    Dass ich einen solchen Hund nicht gerade in Reichweite eines Kindergartens anbinde, darüber müssen wir nicht streiten. In Ullas speziellem Fall sehe ich das schon als Fahrlässigkeit der Hundebesitzerin an.
    Aber mir geht es hier viel mehr um das Prinzip dahinter! Ich habe den Eindruck, dass die Schuld grundsätzlich immer zuerst beim Hund bzw. seinem Besitzer gesucht wird.

  • Zitat

    Original von Arche


    Vernachlässige ich meine Sorgfaltspflicht, wenn ich einen Hund, der sich nicht von jedem anfassen lässt, ohne Maulkorb irgendwo festbinde?


    meiner Meinung nach JA
    wenn ich weiß, dass mein Hund beißt, kann ich ihn doch nicht
    irgendwo unbeaufsichtigt anbinden!!!!!!!!

  • Hilfe, was für ein Not!


    Also ich kann nur sagen, selbst wenn man einen Hund beaufsichtigt, ist das keine Garantie!
    Ich hatte mal einen Hund am Halsband festgehalten, wir konnten nicht weg, und ein Kleinkind ließ sich nicht beirren, auf uns zu zuschießen. Dieser Hund nur den Kopf rumgerissen, und es gab Kratzer im Gesicht. Also wenn mir einer einen Hund verkauft, der so 100% sicher immer die Situation richtig einschätzt, sich niemals erschrickt bei einer Berührung, egal ob vom Kleinkind oder Greis und dann noch in der Lage ist, sich notfalls selbst zu schützen bzw. den Besitzer, dann nehm ich den gerne! Noch bin ich flexibel in der Auswahl!


    Grüsse Conny

  • Hallo Lumi,


    natürlich ist das keine Garantie, die gibt uns niemand. Ich glaube auch nicht dass das so gemeint ist.
    Aber man sollte schon sein Möglichstest tun, um Unfälle dieser Art zu vermeiden. 100 %tig geht das nicht. Das ist uns allen aber hinreichend klar.

  • Also mir fallen da etliche Geschichten ein, wo solche Verhältnisse völlig anders gesehen werden.


    Als mein inzwischen 23jähriger Sohn in den Kindergarten ging, wurden rund um den Kindergarten, direkt hinter dem Zaun, giftige Sträucher gepflanzt. Ich habe mich damals darüber bei der Stadt beschwert, weil ich es als besonders fahrlässig ansah. Ähnlich wie die Tatsache, einen solchen Hund direkt neben dem Zaun anzubinden. Die Sträucher stehen nach inzwischen fast 20 Jahren immer noch da. Genau so, wie auch überall in öffentlichen Parkanlagen und Fußgängerzonen solche Büsche oder auch tödlich giftige Eiben, Goldregen, Pfaffenhütchen, Maiglöckchen usw. stehen.


    Es wird als selbstverständlich angesehen, dass die Leute selbst dafür verantwortlich sind, dass sie selbst und ihre Kinder die Beeren nicht essen.


    Es wachsen auch weiterhin Bäume in Parkanlagen, Badeanstalten, Kindergärten, an Spielplätzen und auf Schulhöfen, obwohl dort natürlich Kinder/Jugendliche hinaufklettern könnten und sich beim Herunterfallen verletzen könnten.


    Deshalb kommt niemand auf die Idee alle diese Bäume gegen evtl. Hochklettern abzusichern und es wird als selbstverständlich angesehen, dass jeder selbst dafür verantwortlich ist, dass seine Kinder entweder dort nicht hinaufklettern oder eben vernünftig klettern können.


    Es werden auch weiterhin Glasflaschen hergestellt und verkauft, obwohl klar ist, dass viele davon zerdeppert in Parkanlagen wiederzufinden sind und man sich an den Scherben verletzen kann.


    Auch hier kommt niemand auf die unsinnige Idee, dass Glasflaschen deshalb nur noch aus bruchsicherem Glas hergestellt werden dürfen. Die Plastikflaschen werden nicht zur Verhinderung möglicher Verletzungen hergestellt, sondern nur, weil die Leute sie wegen ihres geringeren Gewichtes lieber kaufen. Es gilt als selbstverständlich, dass jeder selbst aufpassen muss, dass er selbst und seine Kinder sich nicht an solchen Glasscherben verletzt/verletzen.


    Vielerorts in der Öffentlichkeit, sogar an besonders gefahrexponierten Stellen wie Schulen, gibt es übrigens auch Treppen. Auf denen hat sich schon so mancher den Hals gebrochen! Aber die Benutzung unterliegt trotz alledem wohl der Einschätzung jedes Einzelnen.


    Wenn also Maiglöckchen, Bäume und Sträucher, Treppen nicht idiotensicher eingezäunt werden müssen, wenn weiterhin Glasflaschen aus normalem Glas hergestellt werden dürfen, warum sollte ich einen Hund, von dem jeder normale Mensch weiß, dass er beißen könnte, nur mit Maulkorb irgendwo anbinden dürfen?


    Übrigens, auf meiner Tastatur hier klebt ein Warnhinweis:


    Zitat

    Warnung:
    Einige Experten sind der Meinung, dass die Verwendung von Tastaturen Gesundheitsschäden hervorrufen kann. Lesen Sie dazu die Mitteilung auf der Rückseite dieser Tastatur.


    Auf der Rückseite befindet sich dann noch einmal ein ellenlanger Test.


    Ist es richtig, dass in vielen Schulen Kinder Computerunterricht haben und sie also an solchen gefährlichen Utensilien sogar ausgebildet werden?
    Ist es richtig, dass sie dabei nicht vor solchen gesundheitsgefährdenden Tastaturen gewarnt werden?
    Ist es richtig, dass solche gefährlichen Tastaturen heute Bestandteil vieler Arbeitsplätze geworden sind, obwohl der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gegenüber eine Sorgfaltspflicht hat und sie keinen unnötigen Gesundheitsgefahren aussetzen darf?
    Ist es richtig, dass Ihr alle, genau so wie auch ich, in eurer Freizeit also solche gefährlichen Sachen macht und nicht Eure Tastatur dauernd vor euren Kindern unter Verschluss haltet?


    Wenn ja, dann sollte man von erwachsenen Menschen wohl erwarten dürfen, dass sie sich der Tatsache bewusst sind, dass man nicht jeden Hund einfach anfassen darf und, so sie denn Kinder haben, sie diese entweder adäquat beaufsichtigen oder ihnen diese Gefahr mit entsprechendem Nachdruck verdeutlichen!


    Man kann nicht von seiner Umgebung erwarten, dass sie wirklich jedes unvorsichtige Verhalten eines anderen von vornherein zu berücksichtigen hat. Eine gewisse Verantwortung für sein eigenes Tun, bzw. das seiner Kinder, muss doch wohl jeder selbst zu tragen bereit sein!

  • Nachtrag:


    "Dieses Mitverschulden ergibt sich aus dem Umstand, dass der Kläger den Hund des Beklagten streichelte, obwohl er den Hund nicht kannte...
    [...]
    ...die im Verkehr erforderlich Sorgfalt, das Tier allenfalls nach einer längeren Phase des wechselseitigen Vertrautwerdens zu streicheln, jedoch keinesfalls bereits bei einem ersten Besuch; erst Recht nicht in dessen ersten fünfzehn Minuten.
    [...]
    Der Kläger ist nicht Opfer eines von ihm unbeeinflussbaren Risikos in Form einer von ihm unbeherrschbaren Tiergefahr geworden, sondern hat bewusst die Nähe des Tieres geduldet und sich damit freiwillig der Tiergefahr ausgesetzt."


    Auszug aus dem Gerichtsurteil des OLG FfM, das ich eingestellt hatte.



    Der Umfang der Aufsichtspflicht ist von mehreren Faktoren abhängig:
    - Alter des Kindes,
    - Entwicklungsstand (geistig/körperlich),
    - Erfahrungen (z. B. hat seit mehreren Jahren Umgang; verfügt über ausreichend Erfahrungen usw.),
    - Eigenschaften (z. B. übermütig, sprunghaft, ängstlich usw. ),
    - Sonstige Umstände wie Gefährlichkeit der Situation, Ort usw.


    Aufsichtspflicht beinhaltet außerdem eine


    - Informationspflicht, also die Pflicht der Aufsicht führenden Person, die Kinder über mögliche Gefahrenquellen der Umgebung zu informieren und ggf. zu ermahnen,
    - Überwachungspflicht, also die Pflicht sich zuvergewissern, ob das Kind alles verstanden hat und es auch befolgt, sowie
    - Pflicht zum Eingreifen, falls das Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet.


    Im Fall Ullas Tochter darf man wohl mit Recht davon ausgehen, dass ein Kind, dessen Eltern zeitweise verhaltensgestörte Pflegehunde (wie Ulla ja selbst berichtet hat) aufnehmen, über die mit dem Anfassen eines fremden Hundes verbundenen Gefahren vertraut ist.

  • Hallo Monika,


    Das hört sich jetzt so an (und ich meine übrigens auch nur, daß es sich so anhört und nicht daß Du diese Meinung vertrittst), daß man Dinge, die man falsch macht, damit entschuldigen kann, daß andere das ja auch tun.


    Ich bin nun mal der Meinung, daß ich für mein fehlerhaftes Verhalten auch die Konsequenzen zu tragen habe. Und nicht mit Dingen komme, wie "Du hättest da selber aufpassen müssen"


    Zitat

    Im Fall Ullas Tochter darf man wohl mit Recht davon ausgehen, dass ein Kind, dessen Eltern zeitweise verhaltensgestörte Pflegehunde (wie Ulla ja selbst berichtet hat) aufnehmen, über die mit dem Anfassen eines fremden Hundes verbundenen Gefahren vertraut ist.


    Nein, das darf man nicht. Kindergartenkinder sind im allgemeinen zwischen 3 und 5 Jahren alt.
    Das Erkennen von Gefahren ist in diesem Alter nicht sonderlich ausgeprägt und das Alter liegt im Bereich von sehr intensiven Selbstfindungsphasen, das heißt ausprobieren und sich über Grenzen hinwegsetzen.
    (Das sind Erfahrungswerte aus einem Umfeld mit vielen Kleinkindern)

  • Nachtrag:


    Das Gerichtsurteil kenne ich auch. Da ging es allerdings um Erwachsene und nicht um Kinder. Bei Kindern wäre das Urteil mit Sicherheit anders ausgefallen.

  • Zitat

    Original von Arche
    Nachtrag:


    Im Fall Ullas Tochter darf man wohl mit Recht davon ausgehen, dass ein Kind, dessen Eltern zeitweise verhaltensgestörte Pflegehunde (wie Ulla ja selbst berichtet hat) aufnehmen, über die mit dem Anfassen eines fremden Hundes verbundenen Gefahren vertraut ist.



    Das ist sie sehr wohl, wenn wir in der Früh um 7.30 Uhr zum Kiga gehen kommt jeden Morgen der selbe Hund vorbei mit seiner Besitzerin, und da fragt sie immer, die Besitzerin sagt jetzt schon immer das weist du doch das du ihn streicheln darfst, und ich sage jedes mal das ist egal sie müssen Fragen bei fremden Hunden. Ich bin auch fest davon Überzeugt das sie im Kiga gefragt hat, aber durch das ratschen mit der Mutter untergegangen ist. Leider liegt das dort an der Tagesordnung so bald eine Mama kommt wird mit der erst mal geredet und man hat weder Auge noch Ohr für die Kinder.Habe selbst schon Sachen beobachtet die nicht sein dürften. Ach ja, heute hing ein Schild im Kiga:
    An alle Hundebesitzer!!!!
    Es dürfen keine Hunde mehr am Kindergarten Gelände angebunden werden um weitere Unfälle zu vermeiden
    Wir Bitten um ihr Verständnis
    Die Kindergartenleitung


    LG Ulla

  • Hallo Anette!


    Zitat

    Original von shadow
    Hallo Monika,


    Das hört sich jetzt so an (und ich meine übrigens auch nur, daß es sich so anhört und nicht daß Du diese Meinung vertrittst), daß man Dinge, die man falsch macht, damit entschuldigen kann, daß andere das ja auch tun.


    Ich bin nun mal der Meinung, daß ich für mein fehlerhaftes Verhalten auch die Konsequenzen zu tragen habe. Und nicht mit Dingen komme, wie "Du hättest da selber aufpassen müssen"


    Es hört sich tatsächlich nur so an. Ein Fehler wird auch meiner Ansicht nach nicht dadurch richtig, dass ihn viele machen.
    Aber ich bin eben auch der Meinung, dass jeder die Konsequenzen seines Handelns tragen muss, statt sie der Einfachheit halber anderen Leuten in die Schuhe zu schieben!


    Zitat

    Nein, das darf man nicht. Kindergartenkinder sind im allgemeinen zwischen 3 und 5 Jahren alt.
    Das Erkennen von Gefahren ist in diesem Alter nicht sonderlich ausgeprägt und das Alter liegt im Bereich von sehr intensiven Selbstfindungsphasen, das heißt ausprobieren und sich über Grenzen hinwegsetzen.
    (Das sind Erfahrungswerte aus einem Umfeld mit vielen Kleinkindern)


    Auch Kinder im Alter von Ullas Tochter, also 4jährige, haben trotz ihrer Selbstfindungsphasen einen reichen Schatz von Erfahrungen, auf die sie zu diesem Zweck auch zurückgreifen.
    Und wenn Du schreibst, dass diese Kinder vorwiegend ausprobieren, was passiert, wenn man sich über Grenzen hinwegsetzt, dann heißt das gleichzeitig, dass sie weitere Erfahrungen sammeln bzgl. der sich aus diesem Verhalten ergebenden Konsequenzen.
    Ist die Konsequenz aus dem Überschreiten dieser Grenzen aber, dass andere das dann schon irgendwie hinbiegen, lernt ein Kind nicht, Grenzen auch als solche zu respektieren! Im konkreten Fall heißt das, dass Ullas Tochter lernt, dass sie mit fremden Tieren machen kann, was sie will, die anderen haben gefälligst damit klarzukommen. Solche Erfahrungen werden bekannterweise später auf den Umgang mit Menschen übertragen, so dass die wahrscheinliche Konsequenz sein wird, dass sie auch später die individuellen Grenzen ihrer Mitmenschen missachtet.
    Vielleicht solltest Du Dir mein Zitat von Mitscherlich noch einmal durchlesen. Was der Mann da von sich gegeben hat, ist pädagogisch sehr durchdacht. Du beschreibst es auch als Selbstfindungsphase. Eine Selbstfindungsphase beinhaltet nicht nur sich selbst zu finden, sondern auch sich selbst ins richtige Verhältnis zu seiner Umwelt setzen zu lernen. Und genau darum geht es hier. Und genau diese Zusammenhänge werden auch sehr deutlich sowohl in der pädagogischen, als auch psychologischen und psychiatrischen Fachliteratur eingehend beleuchtet. U.a. unter dem Stichwort "Overprotection".


    Dass es in dem Gerichtsurteil um einen Erwachsenen geht, ist schon klar. Das Urteil wäre, wenn es um ein Kind ginge, mit Sicherheit insofern anders ausgefallen, als dass man hier Eltern als Aufsicht führende Person sicherlich noch berücksichtigt hätte. Sie sind nämlich dafür verantwortlich, die Einhaltung der im Verkehr üblichen und erforderlichen Sorgfaltspflicht zu gewährleisten.

  • Hallo Monika,


    ich denke wir werden uns da nicht ganz einig. Ich finde nach wie vor nicht, daß man in diesem konkreten Fall dem Kind die Schuld geben kann.


    Zitat

    Und genau diese Zusammenhänge werden auch sehr deutlich sowohl in der pädagogischen, als auch psychologischen und psychiatrischen Fachliteratur eingehend beleuchtet. U.a. unter dem Stichwort "Overprotection".


    Auch mit solcher Literatur habe ich so meine Probleme. Da kommt nämlich der nächste Pädagoge oder anders studierte Mensch und behauptet was völlig anderes.
    Ich verlasse mich da lieber auf den gesunden Menschenverstand, der nämlich erfahrungsgemäss völlig ausreicht. Ein wenig Nachdenken wäre in den meisten Fällen genug.

  • Hallo Anette!


    Zitat

    Original von shadow
    Ich finde nach wie vor nicht, daß man in diesem konkreten Fall dem Kind die Schuld geben kann.


    Es geht in diesem Fall gar nicht darum, dem Kind die Schuld zu geben - es liegt nämlich keineswegs immer schuldhaftes Verhalten vor.


    Ulla selbst hat, wie sie das ja selbst beschreibt, ihren Anteil an Fürsorgepflicht erfüllt, indem sie ihrer Tochter beigebracht hat, dass sie erst fragen muss, bevor sie einen fremden Hund streichelt.
    Die Kindergärtnerinnen sind davon ausgegangen, dass das Kind über einen ausreichenden Erfahrungsschatz bzgl. fremder Hunde verfügt und haben das Kind vermutlich deshalb auch nicht übermäßig beaufsichtigt. Haben sie es aber deshalb nicht beaufsichtigt, weil, wie Ulla das beschreibt, sie lieber mit den Eltern quatschen wollten, die zum Abholen ihrer Kinder bereits da waren, kann man von einem Versäumnis seitens der Kindergärtnerinnen sprechen, da ihnen andererseits klar sein müsste, dass diese Abholsituationen grundsätzlicher immer in größerem Ausmaße gefahrenträchtig sind. Davon gehe ich aber hier nicht aus.


    Die Hundebesitzerin hat allerhöchstens fahrlässig gehandelt, indem sie die Situation und die Reaktion ihres Hundes unterschätzt hat. Aber auch diese Fahrlässigkeit halte ich, rechtlich gesehen, nicht grundsätzlich für erwiesen.


    Es kommt wohl am ehesten auf das heraus, was man in der üblichen Rechtsprechung als "schicksalhafter Verlauf" bezeichnet.


    Zitat

    Original von shadowAuch mit solcher Literatur habe ich so meine Probleme. Da kommt nämlich der nächste Pädagoge oder anders studierte Mensch und behauptet was völlig anderes.
    Ich verlasse mich da lieber auf den gesunden Menschenverstand, der nämlich erfahrungsgemäss völlig ausreicht. Ein wenig Nachdenken wäre in den meisten Fällen genug.


    Der gesunde Menschenverstand reicht in solchen Fällen ganz offensichtlich nicht aus, ebenso wie das "ein wenig Nachdenken"! Das reicht nur, solange man dann eben auch nur mit den Drei- bis Fünfjährigen zu tun hat. Dummerweise werden die aber älter und dummerweise landen sie dann eben häufig in psychiatrischer Behandlung mit sog. Verhaltensauffälligkeiten, bzw. Verhaltensstörungen. Da wäre "ein wenig mehr Nachdenken dann doch ganz nützlich gewesen!


    Ich gebe Dir natürlich recht, dass Literatur nur eine Krücke sein kann. Es handelt sich ja um sog. mittelbare Erfahrungen. Unmittelbare sind vielfach besser! Vielleicht sollte man es zur Pflicht machen, dass Kindergärtnerinnen ein halbjähriges Praktikum in der Psychiatrie abzuleisten haben! Dann hätten sie nämlich einen besseren Überblick über manche Dinge, die sie so tun und für selbstverständlich halten!

  • hi ulla,
    nun tät mich aber trotzdem mal interessieren ... wie gehts deiner tochter?
    und was mag nun mit dem hund passiert sein?


    grüße silvia

    Viele Grüße
    von Silvia und der Friesenbande


    ****************************


    „Der Spitz bedeutet für Haus und Hof dasselbe, wie der Schäferhund für die Herden.“
    Alfred Brehm (1829-1884)