• Genau, und wenn Ihr diese Abfallentsorgung enttarnt habt, dann erzählt uns Helga wieder was von der Wahlmöglichkeit der Verbraucher!!
    Aber das Bier betrifft mich ja nicht, wir trinken Kölsch :D !

  • soll ich wirklich eure allerletzten Illusionen zunichte machen? ?(


    :D ihr wollt es ja so


    in meinen Augen ist das Reinheitsgebot reine Augenwischerei. Im Reinheitsgebot stand nur was von Gerste, Wasser und Hopfen. ich kann im Original nix finden über Malz, Hefe, Hopfenextrakt und Hopfenpellets, Pestizide und mineralische Dünger, Mykotoxine (DON aus Fusarium), Filtermedien, Antioxidantien (PVPP) usw. googelt euch doch mal durch die Welt des Biergrauens äääh... -brauens!


    die skandinavischen Länder sind auch bezüglich Gentechnik etwas liberaler und weltoffener. es gibt übrigens schon ein schwedisches Bier, das aus gvMais gebraut wurde. ist aber eher ein PR-Gag.
    http://www.transgen.de/einkauf/lebensmittel/19.doku.html


    doch Carlsberg forscht intensivst
    http://www.crc.dk/competences.shtml


    LG, Helga



    Anmerkung: der Auslöser für das Reinheitsgebot war übrigens, daß die Leute damals gerne den Weizen, der für's Essen und damit überleben immens wichtig war, zu Bier verbrauten und Gerste nur bedingt als Ernährungsgrundlage bzw. zum Brotbacken geeignet ist. so waren bei Weizen Versorgungsengpässe und damit Hungersnöte vorprogrammiert. um die Bevölkerung zu schützen, wurde das Reinheitsgebot eingeführt.

  • Wer hätte das gedacht... so schnell landet man von geklonten Hunden beim Bier :D


    @ Arche: Der unterschiedliche Weg von Klonen und Züchten ist mir technisch schon klar, hat aber doch oft das Selbe zum Ziel, wie z.B. resistente Pflanzen usw...


    Mir stellt sich tatsächlich die Frage: Ist Zucht moralisch besser?


    Nimmt man es mal zusammen, dann ist beides eine Manipulation an genetischer Info. In dem einen Fall versucht man durch Ein- bzw. Umbau direkt auf das Erbgut zu wirken, im anderen Fall wartet man geduldig auf zufällige Mutationen und arbeitet damit weiter. Was davon ist "besser"?


    Mal ganz überzogen gesagt, dürfte ein Gegner von Gentechnik noch nicht einmal Haustiere züchten... das ist alles Manipulation des Natürlichen... Ok, das ist jetzt alles sehr überspitzt...


    Viele Grüße
    Corinna

    Du begegnest vielen Geschöpfen in deinem Leben, aber nur wahre Freunde hinterlassen ihre Spuren in deinem Herzen.

  • Hallo Spitzfreunde!



    Zitat

    Original von flying-paws
    Nimmt man es mal zusammen, dann ist beides eine Manipulation an genetischer Info. In dem einen Fall versucht man durch Ein- bzw. Umbau direkt auf das Erbgut zu wirken, im anderen Fall wartet man geduldig auf zufällige Mutationen und arbeitet damit weiter. Was davon ist "besser"?


    Ich könnte mir vorstellen, daß bestimmte Ziele, welche mittels Genmanipulation erreicht werden können, durch reine Zucht, auch mit Mutationen, nicht möglich sind, weil sie über nicht lebensfähige Individuen führen würden.
    Da liegt eine natürliche Grenze. Alles, was nicht lebensfähig ist, kann sich auch nicht vermehren. Eine äußerst sinnvolle Einschränkung!




    Alles Gute!


    Sebastian.

  • Hei, ihr gentechnisch Bewanderten,


    kann mir einer mal möglichst kurz erklären, was das mit der Haftungsfrage im Gentechnikgesetz auf sich hat? Derzeit gilt soviel ich weis die Produzentenhaftung, wenn z.B. genveränderte Pflanzen Konventionelle beeinträchtigen (Pollenflug oder so). Die Union plant hier im Falle des Wahlsieges die Staatshaftung? Wie können diese eventuellen Haftungsbeträge berechnet/geschätzt werden??


    Gruss Conny

  • Guten Abend,
    die Haftung im heutigen Gentechnikgesetz ist eine sogenannte Gefährdungshaftung wie beim Auto, dem Flugzeug, den Bahnen etc.
    Derjenige, der diese gefährlichen Dinge in den Verkehr bringt, haftet für die davon ausgehende Gefahr allein entstehende Schäden an Leib, Leben und Sachen ohne Verschulden, also egal ob er vorsätzlich(d.h. absichtlich) oder fahrlässig(d.h. er hat nicht sorgfältig genug gehandelt) gehandelt hat ausschliesslich für das Inverkehrbringen der Gefahr. Eine Haftungsbegrenzung gibt es bei 160 Mio. EUR.
    Das soll mit Sicherheit auch so bleiben. Vielmehr soll die Staatshaftung für Probleme bei der Verursacher-Ermittlung hinzutreten, so eben bei Pollenflug oder ähnlichen Unwägbarkeiten. Das macht auch Sinn, denn wenn der Staat die Technik und damit eben auch diese Unwägbarkeiten zulässt, sollte er dafür auch haften.
    Da andererseits die Staatshaftung immer subsidiär, das heisst nachrangig ist, tritt diese aber eben nur dann ein, wenn ein konkreter Verursacher oder sonstwie Haftender nicht ermittelt oder herangezogen werden kann.
    Hoffe das war einigermassen verständlich und hilft weiter.
    Schönen Abend
    fiffispitz

  • Hallo Spitzfreunde!



    Was man aber bei der Staatshaftung bedenken sollte, daß der Staat wir alle sind. Die Gelder, die der Staat zur Verfügung hat, sind Steuergelder.


    Mit anderen Worten, bei einer wirklichen Katastrophe sind wir in jedem Fall die Dummen und keineswegs so gut "abgesichert", wie einem das so gerne weisgemacht wird. X(



    Alles Gute!


    Sebastian.

  • Hallo zusammen,


    danke für die Erklärung!
    Nur so 100% bin ich noch nicht überzeugt, denn die Begründung lautet, das derzeit wegen des unkalkulierbaren Risikos nur wenige Landwirte vom Einsatz genveränderten Saatsguts zu überzeugen wären, und somit die Zukunft eines wichtigen Innovationszweiges in Deutschland gefähret wäre.


    So kommentiert die Frankfurter Rundschau vor einiger Zeit treffend: "Statt die Produzenten zahlen zu lassen, wenn Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen Nachbarfelder "verunreinigen", sind verschiedene Varianten von Fonds im Gespräch - am liebsten solche, in die der Staat möglichst viel einzahlt. Da hofft Künast allerdings die EU auf ihrer Seite zu haben, die solche Beihilfe genehmigen müsste, im Zweifel aber verbieten würde. So läuft auch dieser ökologische Konflikt auf die alte Frage hinaus: Wer zahlt?"


    Also für den Produzenten ist das Risiko unabwägbar, aber für den Staat kalkulierbar? Nix gegen Innovationen, im Gegenteil, aber auf Kosten der Bevölkerung, wenn es daneben geht? Soll das ne einseitige Planwirtschaft werden?


    Gruss Conny

  • Hallo Conny!



    Zitat

    Original von lumi
    Hab einen Artikel dazu gefunden:


    http://www.transgen.de/aktuell…ropa/200509.doku.html#226


    Gruss Conny


    Zitat


    So soll der Zugang zum Standortregister, in dem alle Annbauflächen mit gv-Pflanzen verzeichnet sind, für die Öffentlichkeit nur noch eingeschränkt möglich sein. Außerdem wollen die Unionsparteien die verschuldensunabhängige Haftung bei wesentlichen GVO-Auskreuzungen streichen.


    Danke für den Link!
    Das liest sich für mich wie die Vorbereitung zu einem von Politikern genehmigten Verbrechen.
    Schaffung von Heimlichkeiten und wenn es schief geht, braucht sich erst recht kein Verantwortlicher um die Folgen Sorgen zu machen.



    Alles Gute!


    Sebastian.

  • Zitat

    Das liest sich für mich wie die Vorbereitung zu einem von Politikern genehmigten Verbrechen.
    Schaffung von Heimlichkeiten und wenn es schief geht, braucht sich erst recht kein Verantwortlicher um die Folgen Sorgen zu machen.


    es geht nicht um die Verheimlichung von Verbrechen, sondern der eingeschraenkte Zugang zum Standortregister soll fortschrittliche Landwirte vor Verbrechern schuetzen, die den genehmigten Anbau von GVOs mutwillig sabotieren und so grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten.


    eine verschuldensUNabhaengige Haftung ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. sonst sollten im Gegenzug doch alle Umweltverbaende kollektiv fuer den Schaden, den wenige militante Umweltschuetzer verursachen, ebenfalls haften.


    sonnige Gruesse von der Adria,
    Helga

  • Guten Tag,
    die letzte Aussage kann so nicht stehen bleiben. Selbstverständlich ist auch im Rechtsstaat eine verschuldensunabhängige Haftung denkbar und erforderlich. Wie ich schon vor einigen Tagen geschrieben habe (am 14.09.05 - siehe oben) ist das bei vielen Dingen so, die alleine dadurch, dass sie in Betrieb gesetzt bzw. in Verkehr gebracht werden, eine Gefahr darstellen, die nicht immer vollständig beherrschbar ist. Demnach gibt es zu Recht z.B. für Kraftfahrzeuge, Bahnen, Flugzeuge, Kernkraftwerke eben die verschuldensunabhängige Haftung, auch Gefährdungshaftung genannt, die eben auch die Gefahren abdecken soll, die von dem jeweiligen Gerät ohne Verschulden ausgehen (z.B. Produkthaftung).
    Das soweit zur rechtlichen Seite.
    Die politische Frage ist dann doch, wie ich die Risiken aufteilen will. Will ich allen, die forschen und produzieren, die Gefährdungshaftung auferlegen. Oder will ich als Staat die Forschung aus forschungs- und/oder wirtschaftspolitischer Sicht zur Standortsicherung etc. unterstützen und von Gefährdungshaftung freistellen und Haftungsregeln schaffen, die den Staat oder spezielle Fonds verpflichten, oder will ich auch die Produzenten, die ja mit den Dingen dann schon Geld verdienen, freistellen.
    Man muss also politisch abwägen, wie wichtig wissenschaftlicher Vorsprung und Know-how im Verhältnis zur Übernahme der Haftungsrisiken ist.
    Das müssen die Parteien bzw. bei der Meinungsbildung jeder für sich beantworten.
    Ich persönlich meine, dass ein moderner Staat wie wir jedenfalls die Forschung und den Anschluss daran nicht aus den Augen verlieren sollte. Daher befürworte ich gentechnische Forschungen einschliesslich staatlicher oder Fonds-Haftung. Das muss aber jedenfalls vor dem Klonen von Menschen aufhören. Wer aber entsprechende Produkte produziert (letztendlich mit Profitinteresse), der solte auch dafür verschuldensunabhängig haften.
    Freundliche Grüsse
    fiffispitz

  • Hallo Helga!



    Zitat

    Original von Helga
    im Gegenteil, der eingeschraenkte Zugang zum Standortregister soll fortschrittliche Landwirte vor Verbrechern schuetzen, die den genehmigten Anbau von GVOs mutwillig sabotieren und grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten.


    Das war mir schon klar! ;)
    Aber eine Sache, die von den meisten Bürgern ablehnend betrachtet wird, gegen ihren Willen durchzuziehen, dazu gehört aus meiner Sicht schon eine gewisse gewissenlose Haltung.
    Wie heißt es so schön:
    Alle Macht geht vom Volke aus.
    Davon haben einige anscheinend noch nie gehört, geht es um ihre Eigeninteressen.



    Alles Gute!


    Sebastian.

  • Zitat

    Original von Balou_2004
    Aber eine Sache, die von den meisten Bürgern ablehnend betrachtet wird,
    ...


    Balou,
    wieviele sind denn "die meisten Buerger"? ich bitte um Zahlen neutraler Stellen, die Deine wiederholten Behauptungen untermauern.


    zum Thema Haftung: eine staatliche oder fondsfinanzierte Haftung ist fuer extreme Vorfaelle denkbar, aber kann nicht zum Regelfall werden. es waere sicherlich weitaus kostenguenstiger und praktikabler, entsprechende Haftpflichtversicherungen abschliessen zu koennen. das wird aber nur bei verursacherabhaengiger Regulierung moeglich sein.


    sonnige und schwitzende Gruesse,
    Helga

  • Hallo Helga!



    Zitat

    Original von Helga
    wieviele sind denn "die meisten Buerger"? ich bitte um Zahlen neutraler Stellen, die Deine wiederholten Behauptungen untermauern.


    Glaubst Du im Ernst, daß Interesse seitens der Gentechnik Fraktion an Offenlegung dieser Zahlen besteht? ;)
    Die würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden.


    Das Problem daran ist, das gebe ich gerne zu, daß die meisten Bürger gar nicht fähig sind, sich eine unabhängige Meinung darüber zu bilden, weil das Thema Gentechnik für sie aufgrund fehlender Grundkenntnisse nicht erschließbar ist.
    Das läßt natürlich jegliche Manipulation (beider Seiten natürlich) zu.


    Aber für das "gemeine Volk" hat die Genmanipulation (schon im Sinne der Bedeutung "...manipulation") einen negativen Beigeschmack.
    Frage einmal einen x-beliebigen Menschen auf der Straße, ob er lieber natürliche Lebensmttel oder genmanipulierte essen würde, dann erhältst Du die Antwort auf Deine Frage!




    Einen schönen Urlaub noch!


    Sebastian.

  • Hallo Helga,


    könntest Du uns denn ggfls. Zahlen nennen, die belegen, das die Mehrheit der Bevölkerung die grüne Gentechik befürwortet?
    Bezüglich der Haftung hab ich das so verstanden, das wir derzeit eine Verursacherhaftung per Gesetz haben, dank Künast. Was ich nicht verstehe, warum die Union das ändern will. (Leider hab ich einen Brief zu diesem Thema eines MA der CDU-Fraktion bereits gelöscht, weil sich nichts mehr tat in diesem Thread) Denn wenn die Versicherungen hier ein Geschäft wittern würden und entsprechenden Versicherungsschutz zu akzeptablen Konditionen anböten, brauchte es meiner Meinung nach keine Haftungsänderung mit der Begründung, das bei dem derzeit hohen Risiko (???) kaum ein Landwirt vom Anbau genveränderter Pflanzen zu überzeugen wäre. Ist für mich nicht nachvollziehbar, wir kämpfen ständig mit der Produkthaftung im Industriebereich, wieso soll das woanders nicht gelten?


    Viele Grüsse an die Adria! Neid, Neid, Neid...
    Conny

  • so, das deutsche Sch...wetter hat mich wieder :D


    Hallo Conny,


    Zitat

    Original von lumi
    könntest Du uns denn ggfls. Zahlen nennen, die belegen, das die Mehrheit der Bevölkerung die grüne Gentechik befürwortet?


    ich hatte schon auf der 2. Seite Zahlen für die USA vorgelegt. hier nochmal der Link:
    http://www.ific.org/research/l…y/getfile.cfm&PageID=1491
    andere Zahlen liegen mir leider nicht vor. ich bin also an allen halbwegs neutralen Umfragen zu diesem Thema (insbesondere für D) brennend interessiert.


    Meine Überzeugung ist, daß hier nur eine kleine Minderheit an Gegner lauthals schreit - wie es auch in anderen kontrovers diskutierten Bereichen der Fall ist (Atomkraftgegner, Friedensbewegung, Abtreibungsgegner, Tierversuchsgegner usw.). Eine Minderheit ist radikal pro, eine Minderheit ist radikal contra, die breite Masse liegt irgendwo dazwischen hat keine wirklich fundierte Meinung dazu oder gar kein Interesse. Ich muß gestehen, daß ich selbst auch nicht zu jedem Thema eine klar definierte Meinung habe. Viele Dinge haben ihre Vorteile, aber auch "Nebenwirkungen". Manche Themen sind mir zu kompliziert oder schlichtweg egal.


    In Umfragen steht lt. meiner Chefin übrigens ein großer Teil der Verbraucher in der Theorie hinter artgerechter Produktion und Bio-Lebensmitteln, aber am Kaufverhalten in der Praxis kann man etwas anderes ablesen. Hauptsache die Lebensmittel sind billig und gut.


    Zitat

    Original von lumi
    Bezüglich der Haftung hab ich das so verstanden, das wir derzeit eine Verursacherhaftung per Gesetz haben, dank Künast. Was ich nicht verstehe, warum die Union das ändern will. (Leider hab ich einen Brief zu diesem Thema eines MA der CDU-Fraktion bereits gelöscht, weil sich nichts mehr tat in diesem Thread) Denn wenn die Versicherungen hier ein Geschäft wittern würden und entsprechenden Versicherungsschutz zu akzeptablen Konditionen anböten, brauchte es meiner Meinung nach keine Haftungsänderung mit der Begründung, das bei dem derzeit hohen Risiko (???) kaum ein Landwirt vom Anbau genveränderter Pflanzen zu überzeugen wäre. Ist für mich nicht nachvollziehbar, wir kämpfen ständig mit der Produkthaftung im Industriebereich, wieso soll das woanders nicht gelten?


    bezüglich Haftung:
    ich bin leider kein Fachjurist. meines Wissens ist Grundsätzliches zum Thema Haftung im BGB geregelt. haften muß primär der Verursacher (in manchen Bereichen subsidär von mir aus auch der Staat). im Zweifelsfall liegt die Beweislast beim Geschädigten.


    mit dem 2. GenTÄndG wurde von Kühnast und Co aber die verursacherUNabhängige Haftung eingeführt.
    http://www.transgen.de/recht/koexistenz/536.doku.html
    damit will sich kein kleiner Landwirt und keine Verischerung an solch ein heißes Eisen wagen.


    @ Sebastian:
    wenn ich von 'Manipulationen' rede und die Nachteile der Gentechnik aufzähle, wird sich natürlich kein unentschiedener Mitbürger für die Gentechnik begeistern können. aber man kann bei der Umfrage ja auch von gentechnischer Optimierung sprechen und die Vorteile dieser Methode aufzählen... :D


    LG, Helga

  • Hallo zusammen,


    es geht bei dem GenTÄndGesetz nicht um verursacherunabhängige Haftung sondern um verschuldensunabhängige Haftung.
    Natürlich soll nur der Verursacher haften, mehrere haften zusammen.
    Es wird aber auch ohne Verschulden gehaftet.
    Das Verursacherprinzip gilt aber auch dabei. In der weiteren Diskussion ist aber die Frage was passiert und wer haftet für den Schaden, wenn ein Verursacher gerade nicht ermittelt werden kann.
    Beispiel: Wenn also dem Biobauern gentechnisch manipuliertes Saatmaterial dazwischen kommt ohne dass der Verursacher ermittelt werden kann, wer soll dann für den Schaden des Biobauern haften, wenn der sein Erzeugnis nicht mehr als biologisch einwandfrei verkaufen kann?
    Sollen dafür die Produzenten des gentechnisch veränderten Saatguts in einen Fonds einzahlen, aus dem dann entschädigt wird? Oder soll dann der Staat haften, der ja den Einsatz der Gentechnik zugelassen hat?
    Das ist die Kernfrage der derzeitigen Diskussion.
    Gruss
    fiffispitz

  • Zitat

    Original von fiffispitz
    es geht bei dem GenTÄndGesetz nicht um verursacherunabhängige Haftung sondern um verschuldensunabhängige Haftung.


    ?( ?( ?( ?( ?(


    :O uuufff, ich bitte vielmals um Entschuldigung. verursachen, verschulden... habe völlig vergessen, daß ich mich ja wieder im Land der Rechtsschutzversicherungen und juristisch-germanistischen Spitzfindigkeiten befinde :D;)


    na, da können wir ja richtig froh sein, daß unsere noch-Bundeslandwirtschaftsministerin Juristin und nicht Agrarwissenschaftlerin ist :D


    aber für die Praxis bedeutet es letztendlich dasselbe - vorläufig kein Anbau von GVPs in D.


    Zitat

    Original von fiffispitz
    Beispiel: Wenn also dem Biobauern gentechnisch manipuliertes Saatmaterial dazwischen kommt ohne dass der Verursacher ermittelt werden kann, wer soll dann für den Schaden des Biobauern haften, wenn der sein Erzeugnis nicht mehr als biologisch einwandfrei verkaufen kann?
    Sollen dafür die Produzenten des gentechnisch veränderten Saatguts in einen Fonds einzahlen, aus dem dann entschädigt wird? Oder soll dann der Staat haften, der ja den Einsatz der Gentechnik zugelassen hat?
    Das ist die Kernfrage der derzeitigen Diskussion.


    bloß warum wird so etwas nicht abgeklärt, bevor so ein Gesetz in Kraft tritt?!? es gab ja schon ein nationales GenTG und entsprechende Verordnungen sowie auch Verordnungen und Richtlinien der EU.


    warum werden des weiteren mühsam erarbeitete EU-Richtlinien bei ihrer Umsetzung in nationales Recht so extrem verschärft, daß Bundesländer vor's Verfassungsgericht ziehen und sogar die EU droht dagegen vorzugehen?


    LG, Helga