Hallo Ulli!
Ich gebe Dir dahingehend recht, als dass das Posting nicht hergab, um die Einstellung welchen Ermittlungsverfahrens es ging.
Wenn Du einen sorglosen Umgang mit Informationen vermutest, solltest Du Dich dessen aber besser zuerst vergewissern, bevor Du Dich derart darüber echauffierst!
Die Reihenfolge stimmte bei Dir hier einfach nicht.
Der Bescheid der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens liegt im Original vor.
Das ist kein Urteil!
Wenn Du irgendwelchen Erklärungsbedarf hast, frag' bitte.
Da das Recht zu meinen Diplomfächern gehörte, denke ich wohl, dass ich das angemessen erklären kann.
Zu Deiner Information:
Kein Richter ist an den Wortlaut eines Gesetzes derart gebunden, wie Du Dir das vielleicht vorstellen magst. Jedes, und damit meine ich ausnahmslos jedes Gesetz ist interpretationsfähig und lässt Spielräume unterschiedlichen Ausmaßes zu! Gesetze sind nicht objektiv, sondern als Substrat eines gesellschaftlichen Konsens' zu sehen. Dementsprechend ist das Ergebnis von Rechtssprechung immer das Ergebnis der subjektiven Interpretation der Gesetze durch die (menschlichen) Organe der Justiz, bzw. deren individueller Wertstellung.
Dass genau diese Spielräume hier eindeutig zu Ungunsten der Tiere (aus)genutzt wurden, ist mehr als offensichtlich! Die Gründe hierfür dem Schreiben der Staatsanwaltschaft entnehmen zu können, kannst Du wohl nicht ernsthaft erwarten.
Ingo hat sie aber wohl unmissverständlich zusammengefasst.
ZitatIm Übrigen glaube ich nicht, dass sich jetzt unseriöse Züchter auf diese Entscheidung berufen werden, um sich daraus einen Freibrief zu konstruieren. Das Risiko, dass ein anderes Gericht oder eine höhere Instanz zu einer gegenteiligen Meinung kommt, ist einfach zu groß.
Glauben heißt nicht Wissen!
Hier geht es wohl auch vorrangig um die Schaffung entsprechender Potentiale, bzw. ermutigende Signalfunktion.
Das Risiko, da wollen wir doch mal ganz realistisch sein, ist doch denkbar gering. Zumal, so lange es Vereinsmeier gibt, die auch noch schützend die Hand über so etwas halten. Und die Volksweisheit "Wo kein Kläger, da kein Richter" kommt doch nicht von ungefähr.
Es ist auch ein einfaches Rechenexempel, bei dem ich lediglich die Wahrscheinlichkeit einer Klage, die Höhe einer (wenn überhaupt) zu erwartenden Strafe und meinen erwirtschafteten Gewinn ins richtige Verhältnis setzen muss.