Eine Begleithundeprüfung ist ein Verhaltenstest, kein Wesenstest. Ob sie im "Fall der Fälle" von den Ordnungshütern anerkannt wird liegt alleine in deren Macht. Sie müssen es auf jeden Fall nicht.
Wir hatten gerade diese Woche im Verein den Fall, dass ein Nichtmitglied (vorher nie gesehen) in der Übungsstunde zu uns kam, weil das Ordnungsamt einen Wesenstest von ihnen für den 35-cm-Hund verlangt. Der Hund hatte eine Frau gebissen die im Krankenhaus behandelt werden mußte. 2 Stunden später stand die Polizei bei den Leuten vor der Tür...
Sie wollten nun eine Bescheinigung vom Verein (SV), dass sie mit dem Hund die Unterordnungsstunden besuchen um so das Ordnungsamt ruhig zu stellen. Mal davon abgesehen, dass so eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird (nach der Ausstellung erscheinen 99 % der Leute nicht mehr zur Stunde ) verlangt das Ordnungsamt bis Ende Mai einen anerkannten Wesenstest und der wird bei uns von zugelassenen Tierärzten abgenommen. Der Hund braucht dafür keine erlernten Fähigkeiten - wie Fuß laufen, Ablage - sondern wird in andere alltägliche Situationen gebracht, Radfahrer, Kinderwagen z. B.
Vor Jahren war ich mit unserer ersten Rottweilerhündin in eine Beißerei mit einer Golden Retrieverhündin verwickelt. Mein Hund angeleint, die andere frei laufend. Die beiden Damen bekamen sich in die Wolle, der andere Hundehalter war ca. 100 m entfernt. Damals machte ich Anzeige beim Ordnungsamt, meine Hündin mußte genäht werden. Die abgelegte Begleithundeprüfung wurde sofort anerkannt und die andere Hündin mußte zum Wesenstest den sie nicht bestand.
Im Endeffekt ist man immer auf Gedeih und Verderb den Ordnungshütern ausgeliefert
Wenn du die Begleithundeprüfung ablegen möchtest, würde ich sie an deiner Stelle auf jeden Fall bei einem dem VDH angeschlossenen Verein ablegen. Dann ist die Chance das sie anerkannt wird auf jeden Fall am größten.
Leider gibt es im Spitzverein keine Leistungskarten (empfinde ich als großen Mangel) und so starten wir mit unseren Spitzchen wie Ralf auch für die Schäferhunde.