Hallo Steffen und Tosca!
Hatte ja gestern nur quergelesen, heute auch nur wenig Zeit, aber bis zur Zuchtordnung der URCI hats gereicht .
Sorry, das würde niemals mein Verband, ich zitiere hier nur mal ein Stück aus der Zuchtordnung:
"Zuchtvoraussetzungen :
a) Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden unter Einhaltung der Forderungen des Tierschutzgesetzes gezüchtet werden. Für Zuchthunde und Welpen muss eine vorschriftsmäßige Zwingerhaltung gewährleistet sein.
b) Rüden, die in der Zucht eingesetzt werden, unterliegen nach oben keiner Altersbegrenzung sofern
sie die Zuchtvoraussetzungen erfüllen.
Kleinhunde sollten nicht vor dem 12. Monat,
Großhunde nicht vor dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden. Besser: 18. Monat!
c) Hündinnen aller Rassen unter 45 cm Risthöhe dürfen frühestens ab der 2. Hitze und einem Mindestalter
von 12 Monaten.
Hündinnen aller Rassen mit einer Risthöhe über 45 cm frühestens ab der 3. Hitze und einem Mindestalter
von 18 Monaten zur Zucht verwendet werden.
d) Hündinnen dürfen nach Vollendung des 8. Lebensjahres nicht mehr zur Zucht verwendet werden.
Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem Hauptzuchtwart möglich.
Wünsch euch alles Gute, jeder so, wie er meint!