Hallo Ralph, auch wenn das Ergebnis sicher nicht "anzufechten" ist, sehe ich das beleidigende Verhalten das Richters als absolut inakzeptabel an und so etwas sollte man sich, meiner Meinung nach, auch nicht gefallen lassen!!! Ich an Deiner Stelle würde in jeden Fall beim VDH und dem VDH-Landesverband Beschwerde gegen den Richter einreichen, ebenso würde ich das Verhalten des Richters der zuständigen Gruppe des VfDSp nochmals nahe bringen. Nicht um das Ergebnis anzufechten, sondern in der Hoffnung das der Richter eine, und sei es noch so kleine, Konsequenz daraus erfährt. Schließlich kann es nicht angehen, dass da ein Richter Aussteller und deren Hunde derart beleidigt und so für immer vor solchen Ausstellungen abschreckt!!!
Ob und was man da wegen dem abgebrochenen Zahn machen kann oder muss, weiß ich leider nicht. Ich würde die Auskunft der Ringleitung aber nicht als das letzte Wort ansehen und mich hierzu nochmal beim VfDSp und evtl. dem VDH erkundigen.