Frage zur Versicherung bei Hundesitting

  • Ich bin zur Zeit am Überlegen, ob ich für halbtags (erstmal) Hundesitting anbiete.
    Aber ich weiss gar nicht, wie das mit der Versicherung ist.
    Meine Hundehaftpflicht würde doch nur bei meinem eigenen Hund greifen, oder? Das hiesse dann, daß der Besitzer des Gast-Hundes eine Versicherung nachweisen muss. Aber greift die denn, wenn etwas passiert und der Hund war gar nicht in der Obhut des Besitzers, sondern in meiner?
    Kennt sich da jemand von Euch aus?

  • Hallo Astrid und Jutta!


    Zitat

    Ich habe für meine Pflegehunde einen Handel mit meiner Versicherung abgeschlossen. Für 10 % Prozent mehr Jahresbeitrag sind die Pfleglinge mitversichert.


    @Jutta!


    Hast Du das schriftl.?
    Bei der Hundehaftplicht ist nur der Hund versichert der bei Abschluß dem Versicherungsvertrag zugrunde lag. Etwaige externe Abmachungen bedürfen der Schriftform und sind nur durch Abzeichnung eines beauftragten Versicherungsagenten gültig.



    Astrid


    Würde auf alle Fälle jeden der einen Hund fragen bringt ob sein Hund Haftplichtversichert ist. Wenn Du Profimäßig Hundesitting machen willst, bedarf es eh bei jeder Hundeaufnahme eines schriftl. Protokolls in dem Du Deine Geschäftsbedingungen darlegen kannst, was heißt Hund vom Besitzer versichert,oder Du distanzierst dich darin der Haftbarkeit.
    So bist Du in jedem Fall auf der sichernen Seite, denn sowas kann echt teuer werden und man hat sich anfangs eigentlich gar nicht viel dabei gedacht.


    Grüße John

  • Hallo Ihr beiden,
    danke für die Rückmeldung! John, meinst Du damit, daß der Gast-Hund auf jeden Fall über seinen Besitzer versichert wäre (Natürlich sofern der eine Versicherung hat) - auch, wenn er sich zum fraglichen Zeitpunkt bei mir aufgehalten hat?

  • Hallo Astrid?


    Ja klar, aber halt eben nur in dem Umfang das nicht fahrlässig oder vorsätzlich ein Haftplichtschaden entseht.


    Grüße John

  • Hallo zusammen,
    also für die Pflegehunde macht es sicher Sinn auch seine eigene Versicherung zu bemühen und dort schriftlich Deckung einzuholen. Denn darin liegt ja eine sogenannte Risikoerhöhung.
    Denn es kann ja auch so gehen, dass am Anfang der Übernahme des Hundes zum Hundesitting eine Versicherung besteht. Aber wer denkt in der Praxis schon daran sich nach einem Jahr nachweisen zu lassen, dass auch der Folgebeitrag gezahlt und noch Versicherungsschutz gegeben ist.
    Bei den meisten Verischerungsbedingungen sind übrigen der Tierhalter, also vereinfacht der Besitzer, und der Tierhüter, das heisst auch der Hundesitter wegen durch den Hund verursachte Schäden versichert.
    Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist sowieso fast immer ein Haftungsausschluss der Versicherung gegeben. Die zahlt nur bei einfacher Fahrlässigkeit bzw. wegen Schäden ohne Verschulden nur wegen der Realisierung der "Tiergefahr".
    Michael

  • Diese Versicherungen greifen aber doch nur, wenn durch den Hund ein Schaden entsteht, oder? Wie sieht es denn aber aus, wenn jetzt hier bei mir dem Hund selbst etwas passieren würde, er sich z.B. verletzt? (Ich wüsste zwar nicht, was das sein sollte - ich hab ja selbst einen Hund und deshalb kann sich hier eigentlich auch kein Hund verletzen - aber man weiss ja nie...)

  • Hallo Astrid,


    da hast Du vollkommen Recht. Es ging bei alledem nur um Schäden, die der Hund einem Dritten, nicht Dirzufügt. Schon bei Schäden, die der Hund Dir zufügt wird es schwierig, denn Du bist als Tierhüter mitversicherte Person und kannst daher nicht Anspruchsteller sein.
    Auch bei Schäden, die am zu beaufsichtigenden Hund entstehen, greifen diese Versicherungen nicht. Wenn ein anderer Hund dem Pflegehund Schaden zufügt kommt eine Haftung der Versicherung des anderen Hundes in Betracht. Bei Schäden, die dem Pflegling durch Dich entstehen, müsstest Du Deine Privathaftpflicht fragen oder versuchen eine Zusatzversicherung abzuschliessen oder versuchen mit dem Halter des Pfleglings einen Haftungsausschluss jedenfalls für einfache Fahrlässigkeit zu verinbaren. Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz geht das ohnehin nicht.
    Gruss
    Michael

  • Hei,


    schon schlimm, was man alles bedenken muss, obwohl doch bei der ganzen Übung allen Beteiligten geholfen wäre. Also Astrid, erstmal ein Jurastudium, bevor Du Dich auf so riskante Aktionen einlässt. Oder machs nach meinem Motto: Versicherungen sind was für Pessimisten :D

  • Hast recht! :D Im Moment bin ich noch am Überlegen, für welchen der beiden Wege ich mich entscheiden soll ?( ....
    Möööönsch, da denkste, es ist so einfach - mal eben ´n Zettel im real-kauf hinhängen und dann so vormittags Flavius und seinem neuen Freund beim Spielen zugucken - aber neee, nix da, schon kommen einem tausend Bedenken ....

  • Hallo!


    Zitat

    aber neee, nix da, schon kommen einem tausend Bedenken


    Tja Du brauchst in diesem Land eben einen Antrag auf ein Antragsformular!! 2(


    Gruß John