Leinenpflicht

  • Letzte Woche hatte ich eine seltsame Situation. Würde gerne wissen, ob sich jemand von euch damit auskennt.


    Charlie und ich waren ein paar Ortschaften weiter zum Laufen. Dort gibt es einen Naturlehrpfad mit integriertem Sportpfad. Es stehen halt ab und zu Sportgeräte am Wegesrand und Schautafeln, die ein Naturthema erläutern. Es ist ein schöner Weg und ich gehe dort alle paar Wochen mal hin.
    Am Eingang steht ein Schild mit "Hunde bitte an die Leine", was ich als selbstverständlich empfinde, da hier eben viele Jogger oder auch Jugendgruppen an den Grillstellen unterwegs sind.
    Letzte Woche nun, sah ich von weitem schon einen Mann mit zwei Hunden auf uns zukommen. Beide stürmten ohne Leine auf uns zu. Ich nahm Charlie hinter mich und streckte die Hand mit einem lauten "Nein!" aus, um die Hunde davon abzuhalten uns über den Haufen zu rennen. Der Mann sah das, griff den Rottweiler, der noch in seiner Nähe war am Halsband, der andere, ein größerer Mixrüde umkreiste uns, war auch von meiner Abwehr nicht sehr beeindruckt. Der Mann zog den Rotti an uns vorbei, um den anderen kümmerte er sich gar nicht. Ich sagte ihm, dass ich keinen Kontakt an der Leine wünsche, war ihm egal.
    Ich sagte dann: Ist hier nicht Leinenpflicht?
    Er: Nö. In Baden-Württemberg gibt es keine Leinenpflicht.
    Ich: Da vorne steht aber ein Schild.
    Er: Das kann ja wohl jeder da aufstellen.
    Ich: ???
    Und weg war er.


    Also bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Gemeinde das Recht hat festzulegen, ob und wo Leinenpflicht herrscht und das eben auch durch Schilder kundtun darf. Liege ich damit falsch?


    Grüßle Silke mit Charlie (der während dieser Aktion erstaunlicherweise ruhig geblieben ist 8)1 )

  • Zitat


    Also bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Gemeinde das Recht hat festzulegen, ob und wo Leinenpflicht herrscht und das eben auch durch Schilder kundtun darf. Liege ich damit falsch?


    Nein Silke,


    Gemeinden können per Satzung oder Verordnung durchaus in bestimmten Gebieten oder bei bestimmten Ereignissen eine Leinenpflicht anordnen und was den Wald betrifft, da zählt dann auch noch das sogenannte Waldgesetz ( siehe z.B. Brut- und Setzzeit ). Es gibt Urteile, in denen uneinsichtige Hundehalter bei Nichtbeachtung der beschilderten Anordnungen zu Geldstrafen verordnet wurden und generell finde ich es unverschämt, die eigenen Hunde bei Sicht auf einen angeleinten Hund nicht anzuleinen und die von Dir geschilderte Konfrontation nicht zu vermeiden. Käme es hier im schlimmsten Fall zu einer Beisserei, steht am Ende Aussage gegen Aussage und egal wie man es dreht oder wendet - man trägt versicherungstechnisch immer einen Teil " Mitschuld " :rolleyes:


    Wenn Du es ganz genau wissen willst, kannst Du bei der betreffenden Gemeinde nachfragen, was deren Hundehalterverordnung - und hier dann ganz speziell für den Natur / Sportpfad - beinhaltet und wie Du Dich zukünftig bei einem solchen Fall verhalten kannst/sollst ...

    Viele Grüsse von Martina
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    **** Vier leuchtende Sterne auf immer in unseren Herzen ****



    " Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Zeit.
    Dafür schenken sie uns alles, was sie uns zu bieten haben.
    Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat "


    (Roger Andrew Caras)

  • Ich vermute mal, dass es in der dortigen Gemeinde ähnlich sein wird wie bei uns.
    Es besteht grundsätzlich keine Leinenpflicht, solange der Besitzer seinen Hund unter Kontrolle hat und dieser keinen belästigt.
    Das heißt für mich, dass Hunde ja überall frei laufen dürfen und dann empfinde ich es auch nicht als schlimm, wenn irgendwo ein Schild steht, mich daran zu halten. Es gibt ja echt genügend andere Wege ohne den Hinweis.


    Aber ok, blöde Leute gibt es überall. Ich habe von einer anderen Frau erfahren, dass der Typ jeden Tag um etwa diese Zeit dort seine Runden dreht. Es wird mir nicht schwer fallen, ihn dann einfach zu meiden.


    Grüßle Silke mit Charlie

  • Ich weiss nur von unserer Gemeinde, dass hier Leinenpflichtschilder aufgestellt wurden, obwohl die Gemeinde keine Berechtigung dazu hatte, weil das betreffende Gelände unter ein anderes Gesetz fiel. Demzufolge bestand keine Notwendigkeit sich daran zu halten.


    Nichtsdestotrotz ist es eine weitverbreitete Dreistigkeit unangeleinte Hunde in angeleinte reinlaufen zu lassen. Egal ob es nun Leinenpflichtschilder gibt oder nicht.


    Viele Grüße


    Elke

  • Bei uns gibt es diese Sportpfade mit den betreffenden Schildern auch. Nutzt aber nichts, rund 50 % der entgegenkommenden Hunde laufen frei.


    Frei laufende Hunde, die über uns herfallen sind für mich sowieso ein Reizthema bei dem mir der Dampf aus den Ohren quillt X(


    Zitat


    ein größerer Mixrüde umkreiste uns,


    Die Leute finden das dann immer anfänglich noch unglaublich witzig wie ich in 4 Leinen eingewickelt werde, aber spätestens dann, wenn ihr Hund platt auf dem Boden liegt und Finn mit zwei Pfoten über ihm steht, bemerken sie, dass der Freilauf keine so gute Idee war. X( Bei solchen Aktionen bin ich auch schon ausgerutscht und hingefallen. Das interessiert aber auch keinen, dann heißt es nur ich soll doch nicht mit 4 Hunden spazieren gehen. Dass sie unverschämter Weise das ganze Chaos auslösen bemerken sie noch nicht einmal.


    Handhabe hat man dagegen leider keine. Mitten im Wald kommt leider selten zeitlich passend das Ordnungsamt vorbei bei dem man sich beschweren könnte. Und ein Anruf oder Besuch auf dem Amt kann man sich meiner Erfahrung nach schenken.