Tiere und Erbrecht

  • Moinsen zusammen,


    grad aus aktuellem Anlass der soeben neu eingestellten 18-jährigen Spitznothündin stellt sich mir wieder die Frage, wie man solche Schicksale der eigenen Tiere im Vorfeld verhinder könnte. Hat jemand von euch Vorschläge oder bereits eine vertragliche Regelung getroffen? Ich denke hier an eine einfache Regelung, die aber rechtlich Bestand hat, gerne auch mit finanzieller Festlegung auf einen Betrag X, der sicher vieles vereinfachen würde. Nur müsste es halt irgendwie kontrollierbar sein.


    Gruss Conny

  • Hallo Conny,


    wir haben dieses Thema für uns per Testament notariell geregelt :


    Eine sehr liebe Freundin unserer Familie wurde bei uns als Testamentsvollstreckerin eingesetzt. Wenn wir also eines Tages das Zeitliche segnen, wird sie unsere Hunde oder das dann vermutlich letzte alleinige Hundekind für den Rest seines Lebens in ihre Familie aufnehmen. Dafür erhält sie einen entsprechenden Anteil aus unserem Erbe und den Rest verteilt sie nach unseren Vorgaben.


    Uns war es im Hinblick auf unsere Tiere sehr wichtig, auch schon in jüngeren Tagen eine solche Regelung zu treffen, denn kein Mensch kann ja wissen, wann sein letztes Stündlein schlalgen wird ...

    Viele Grüsse von Martina
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    **** Vier leuchtende Sterne auf immer in unseren Herzen ****



    " Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Zeit.
    Dafür schenken sie uns alles, was sie uns zu bieten haben.
    Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat "


    (Roger Andrew Caras)

  • Hallo zusammen,


    Allgemein kann ich sagen: da gibt es viele Möglichkeiten.
    Richtig ist, dass ein Tier nicht erben kann.
    Aber man kann an einen Menschen, d.h. eine natürliche Person oder auch an eine juristische Person oder eine Personenvereinigung mit Rechtsfähigkeit (z.B. ein Tierschutzverein) vererben - das Erbe ist dann alles oder ein Anteil davon - oder ein Vermächtnis geben, d.h. einen bestimmten Betrag.
    Beides kann man mit der Auflage verbinden, oderntlich für das liebe Tier bis an sein Lebensende zu sorgen - auch durch Einbeziehung einer Testamentsvolstreckung.


    Gestalterisch hängt das letztlich davon ab, wie viel zu vererben ist und wen man noch bedenken will und ähnliche Aspekte. Schliesslich sieht ein Single die Dinge sicher auch anders als ein Familienvater.


    Im Einzelfall muss man das genau überlegen und nötigenfalls einen Fachmann befragen.


    Gruss
    Michael