Röntgenbilder-Eigentum des Tierarztes?

  • Hallo!
    Wenn mein Hund beim Tierarzt geröntgt wird, wem gehören die Bilder? Bisher dachte ich immer dem, der sie bezahlt hat.
    Also, wenn ich die Bilder für einen anderen Tierarzt brauche, muß mein TA die doch herausrücken, oder?


    Grübel-Grüße aus dem Sauerland

    Viele Grüße


    Silke


    Hindernisse sind die schrecklichen Dinge, die Du siehst, wenn Du das Ziel vor Augen verloren hast


    Dino, der schöööönste Forumsspitz !

  • hi silke,


    meine tierärztin gibt mir die grundsätzlich mit, auch ohne nachfrage.


    also gehe ich mal davon aus, dass es mein eigentum ist.


    grüße silvia

    Viele Grüße
    von Silvia und der Friesenbande


    ****************************


    „Der Spitz bedeutet für Haus und Hof dasselbe, wie der Schäferhund für die Herden.“
    Alfred Brehm (1829-1884)

  • Hallo Silke!



    Es kommt ja immer darauf an, wofür man bezahlt hat.
    Ich würde es ja gerne so wie Du sehen, tatsächlich ist die rechtliche Situation anscheinend anders. :rolleyes:


    Schon komisch, die Bilder zeigen Dein Tier, Du hast dafür bezahlt, trotzdem gehören die Aufnahmen dem Tierarzt. ?(


    http://www.vet-doktor.de/Archi…bilder/rontgenbilder.html


    Zitat

    Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern im weiteren Sinne des Urheberrechtsgesetzes und dies bedeutet: Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Tierarztes, der sie anfertigt. Tatsächlich bezahlt werden von Ihnen nur die tierärztliche Leistung (das Anfertigen der Aufnahme und die Auswertung bzw. Diagnosestellung) sowie die verbrauchten Materialien (Röntgenfilme, Entwickler, Fixierer etc.).
    Ein Anspruch auf Herausgabe der Aufnahme besteht nicht.


    Mit der Verbreitung der digitalen Röntgengeräte dürfte sich die Lage allerdings entspannen. Momentan ist dies noch teurer, weil die Geräte erst einmal bezahlt werden müssen. Der unbestreitbare Vorteil liegt aber darin, daß man eine CD mit den Aufnahmen bekommt, die ja sicherlich einfach kopiert werden kann.




    Alles Gute!


    Sebastian.

  • Hallo Sebastian!
    Ich hatte doch sowas geahnt, vielen Dank für die Info!
    Aber verstehen muß man das als Ottonormalverbraucher nicht, oder?
    Zumindest wäre es doch logisch, wenn mein TA mich mal eben vorher darauf aufmerksam gemacht hätte.
    Typisch für diesen Staat, Gesetze über Gesetze und keiner weiß darüber Bescheid, *ärgerärger*!


    Grüße
    aus dem Sauerland

    Viele Grüße


    Silke


    Hindernisse sind die schrecklichen Dinge, die Du siehst, wenn Du das Ziel vor Augen verloren hast


    Dino, der schöööönste Forumsspitz !

  • Hallo zusammen,
    aus den bereits genannten Gründen (Urheberrecht) sowie aus Dokumentations- und Haftungsgründen kann der Arzt und Tierarzt die Bilder behalten.
    Allerdings hat der Patient/Auftraggeber gegen Kostenerstattung einen Anspruch auf Erhalt von Kopien.
    Gruss
    fiffispitz