Hundeversicherung bei Bissen

  • ... Hallo


    Warum ist es nicht möglich gegen Hundehalter die ihre Hunde ohne Leihne und unverantwortlich frei rumlaufen lassen, vorzugehen? Wenn mein Hund gebissen wird habe ich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wusstet ihr das?Viele Besitzer haben ihre Hunde nicht unter Kontrolle. Der Hund kann nichts dafür aber kann man gegen diese unverantwortlichen Besitzer nicht vorgehen???


    Ich wurde vor kurzen von einem Hund angefallen der frei rumlief. Der Besitzer rief kurz seinen Hund der hörte aber nicht. Flutschi(mein kleinSpitz) jaulte laut auf und ich nahm sie hoch. Der andere Hund knurrte und sprang mich an. Biss der Flutschi in den Schwanz, die wie versteinert auf meinem Arm saß. Der Besitzer schaute nur kam nicht und holte seinen Hund...Ich bat ihn darum seinen Hund bitte an die Leihne zu nehmen .. aber er rief nur wieder... der hund rannte dann endlich zum Besitzer, der mit seinem Handy Sms schreibend weiterlief... mein Herz raste und das von Flutschi auch. Nach ein paar Sekunden ließ ich sie wieder runter und sie wollte sofort wieder rauf genommen werden... und dann schaute ich zur Seite und wieder kam dieser schwarze große Hund von einer verdammt weiten entfernung auf uns zugerannt. ICh habe dann sehr laut und deutlich ´nein, geh weg`und immer wieder NEIN gesagt.. dann ließ er von uns ab... weil der Besitzer auch nicht mehr zu sehen war...


    Was wären meine Rechte wenn mein Hund gebissen wird?
    Ich war so erbost über diese Ignoranz des Besitzers und so erschrocken über die Aggressivität des Hundes...
    Wie würdet ihr in solchen Situationen reagieren?


    Lg FLUTSCHI und Frauchen

  • Hallo,


    also rein theoretisch müsste es ja eine Sachbeschädigung sein
    und die Leute die mit ihren Hunden auf Ausstellungen gehen wissen da sicher bescheid,
    kann mir nicht vorstellen dass noch keiner in so einem Fall dann wegen Entschädigung geklagt hätte.


    Mich nerven diese freilaufenden Hunde auch.
    Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat sollte ihn nich frei laufen lassen und schon garnicht so weit dass er selbst ihn garnichtmehr sieht.


    Ein Bekannter hat mal einen Golden Retriever "verprügelt" weil dieser ihn und seinen Hund angefallen hat, die Besitzerin wollte ihn dann wegen Tierquälerei anzeigen :rolleyes:
    Natürlich hat er ihn nicht richtig verprügelt, sondern eben solang getreten bzw. geschlagen bis der Hund abgelassen hat.

  • Dir bleibt auf jeden Fall die Möglichkeit, den Besitzer am Ordungsamt zu melden. Allerdings musst Du dann natürlich wissen, wo die Herrschaften wohnen und Zeugen sind ebenfalls ganz nützlich.


    Wir hatten hier auch so einen Fall mit einer Bouvierhündin, die häufig frei herumlief, nicht hörte und an der Leine von der Besitzerin auch nicht festgehalten werden konnte. Ich hätte da zwar keine Angst um meine Hunde gehabt aber in der Gegend, in der wir sie immer treffen, laufen auch viele Kinder herum, die dann meist zu mir kommen, weil sie so sehr in die Spitze vernarrt sind. Wenn es da zu Auseinandersetzungen käme, hätte ich natürlich allergrößte Sorge um die Kinder. Den Zusammenhang mit Kindern zu betonen, beschleunigt das Eingreifen des Ordnungsamtes übrigens ganz enorm.
    Wir haben das auf diese Weise - erst mal - geklärt.

  • hallo,


    also grundsätzlich gilt ja der hund als sachgegenstand und somit ist jegliche verletzung eine sachbeschädigung. deshalb hat jeder hundehalter deren tier opfer einer hundeattacke wurde, denn anspruch auf schadensersatz- denn auch gegenstände müssen repariert werden.
    es gibt in diesem blos das problem, dass das opfer in der in der vollen beweispflicht steht. es muss ganz klar nachgewiesen werden das keine eigene schuld daran bestand das der eigenen hund gebiessen wurde. besteht doch eine schuld wird diese prozentual vom schadensersatz abgezogen. als beispiel. hund a gilt als verspielt und ist ein welpe. hund b als aggressiv und viel schon öfter durch biße auf. beide hunde treffen unangeleint aufeinander. hund b beißt hund a und der tierarzt wird fällig.
    da beide hunde ohne leine gelaufen sind, bekommt der halter vom opfer ca 20prozent der schuld- also selbst in solch einem fall kann es schadensersatz geben.
    achso beißt ein hund einen menschen gibt es immer schadensersatz. so gibt es für den kompletten verlust eines beines ca. 10000 €, für einen kompletten arm ca. 4000 € und für ein auge ca. 2000 €- folgekosten wie teile invaliditätsrente kommen ebenfalls dazu. auch wenn das opfer eine neurose oder phobie gegen hunde entwickelt, müssen vom halter die therapiekosten getragen werden.